Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat den IDW PS 970 sowie verschiedene Prüfungshinweise verabschiedet.
Verabschiedet wurde vom Hauptfachausschuss der neue gefasste IDW Prüfungsstandard „Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (IDW PS 970) verabschiedet. Eine Überarbeitung der vorigen Fassung aus 2009 wurde erforderlich aufgrund der Änderung des so genannten Wälzungsmechanismus gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) – hierbei geht es um die Wälzung der Kosten für die Zahlung der gesetzlichen Energie-Einspeisevergütungen. Da Elektrizitätsversorgungsunternehmen sich immer häufiger auf die Lieferung von „grünem Strom“ spezialisieren, enthält IDW PS 970 jetzt Ausführungen zur freiwilligen Prüfung von Angaben zu Strommengen i.S. der §§ 23–33 EEG i.V. mit § 37 Abs. 1 Satz 2 EEG.
IDW PS 970 wird im kommenden Heft 4/2011 der IDW Fachnachrichten und demnächst im Supplement 2/2011 der Zeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ veröffentlicht.
Verabschiedet wurden zudem vom Hauptfachausschuss diese IDW-Prüfungshinweise:
IDW Prüfungshinweis „Vermerk des Abschlussprüfers zum Zwischenbericht eines Sondervermögens gemäß § 44 Abs. 6 Investmentgesetz“ (IDW PH 9.400.12) und IDW Prüfungshinweis „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer Investmentaktiengesellschaft gemäß § 110a Abs. 2 Investmentgesetz“ (IDW PH 9.400.13).
Verabschiedet wurden auch Folgeänderungen des IDW Prüfungshinweises „Vermerk des Abschlussprüfers zum Jahresbericht eines Sondervermögens gemäß § 44 Abs. 5 Investmentgesetz“ (IDW PH 9.400.2) und des IDW Prüfungshinweises „Vermerk des Abschlussprüfers zum Auflösungsbericht eines Sondervermögens gemäß § 44 Abs. 6 Investmentgesetz“ (IDW PH 9.400.7). Die Folgeänderungen dienen der formalen Anpassung an die Formulierungsempfehlung im Anhang 1 des IDW Prüfungsstandards „Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen“ IDW PS 400 (Stand: 24.11.2010).
Verlautbarungen werden hierzu in Heft 4/2011 der IDW Fachnachrichten und im WPg-Supplement 2/2011 veröffentlicht.
Außerdem wurde die Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung „Rechnungslegung von Krankenhäusern“ (IDW RS KHFA 1) sowie ein Entwurf für die Neufassung der IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung „Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss“ (IDW ERS HFA 18 n.F.) verabschiedet.
Weitere Informationen: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
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