Der Hauptfachausschuss hat am 11.03.2011 die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung „Rechnungslegung von Vereinen“ (IDW RS HFA 14) verabschiedet. Eine Überarbeitung wurde infolge des BilMoG notwendig.
Die geänderte Fassung stellt klar, dass sich für Vereine, die keinen Abschluss nach kaufmännischen oder internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen aufstellen, aus den gesetzlichen Regeln keine Pflicht zur regelmäßigen Aufstellung einer Vermögensrechnung ableiten lässt. Sofern sich jedoch Vereine, die keine Rechnungslegung nach den handelsrechtlichen oder internationalen Grundsätzen vornehmen, auf IDW RS HFA 14 berufen wollen, müssen sie neben der Einnahmen-/Ausgabenrechnung eine Vermögensrechnung aufstellen.
IDW RS HFA 14 wird in Heft 6/2011 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht, ebenso im WPg Supplement 2/2011.
Weitere Informationen: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V
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