Der Standard IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen“ (Related Party Disclosures) soll Berichtspflichten für Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist, vereinfachen.
Bestimmte related party–Beziehungen, die sich aus einer Beteiligung des Staates an Privatunternehmen ergeben, sind von einigen im geänderten Standard genannten Angabepflichten nach IAS 24 ausgenommen. Darüber hinaus wurde die Definition der nahe stehenden Unternehmen und Personen grundlegend überarbeitet.
Der geänderte Standard ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2011 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine frühere Anwendung möglich ist.
Weitere Informationen: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC)
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