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EU-Kommission  
26.02.2019

Informationskampagne zur Vorbereitung auf den Brexit

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Die EU informiert für den Fall eines „No-Deal” (Foto: tanaonte/Fotolia.com)
Die EU-Kommission hat eine Brexit-Informationskampagne zur Vorbereitung von EU-Unternehmen auf das „No-Deal-Szenario” im Bereich Zoll gestartet.
Angesichts der Gefahr, dass das Vereinigte Königreich die EU am 29. März 2019 ohne Austrittsabkommen verlässt („No-Deal-Szenario”), hat die EU-Kommission am 18. Februar eine Informationskampagne für EU-Unternehmen im Bereich Zoll und indirekte Steuern (z. B. Mehrwertsteuer) gestartet.
Diese Initiative ist Teil der laufenden Bemühungen der Kommission, Vorbereitungen für einen Austritt von Großbritannien aus der EU ohne Austrittsabkommen zu treffen. Die Kampagne dient dazu, Unternehmen, die nach dem 29. März weiter Handel mit dem Vereinigten Königreich treiben wollen, darüber zu informieren, was für einen möglichst reibungslosen Übergang zu tun ist. Um erhebliche Störungen zu vermeiden, ist es unerlässlich, dass sich die EU-Unternehmen auf den Moment vorbereiten, in dem das Vereinigte Königreich zu einem Drittland wird.

Sensibilisierung von KMU

Bei der neuen Kampagne geht es darum, Unternehmen in der EU, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zu sensibilisieren. Um sich auf ein No-Deal-Szenario vorzubereiten und weiter Handel mit dem Vereinigten Königreich treiben zu können, sollten diese Unternehmen:
  • prüfen, ob sie über die notwendigen technischen und personellen Kapazitäten verfügen, um Zollverfahren und -vorschriften, z. B. im Bereich der Präferenzursprungsregeln‚ anzuwenden;
  • erwägen‚ falls Großbritannien Teil ihrer Lieferkette ist, verschiedene zollrechtliche Bewilligungen einzuholen und sich registrieren zu lassen, um ihre Handelsgeschäfte zu erleichtern;
  • Kontakt mit ihrer nationalen Zollbehörde aufnehmen‚ um zu erfahren, welche weiteren Vorbereitungen sie treffen können.

Hilfe für betroffene Unternehmen

Den Unternehmen stehen seit dem 18. Februar 2019 vielfältige Unterlagen zur Verfügung, darunter eine einfache 5-Punkte-Checkliste, die einen Überblick über die zu ergreifenden Maßnahmen bietet. Die Kommission hat eine Reihe von Mitteilungen in allen Amtssprachen der EU veröffentlicht, die darauf abstellen, Interessenträger und Reisende besser über die Folgen eines No-Deal-Szenarios für ihre Unternehmen im Bereich Zollverfahren, indirekte Steuern (z. B. Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern), Präferenzursprungsregeln und Einfuhr- bzw. Ausfuhrlizenzen zu informieren. Zu Hintergründen und Details s.u. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-901_de.htm.

Tax Compliance

Im Umfeld verschärfter Straferwartung bei Steuerhinterziehung und allgemein erhöhter Sensibilität für legale Steuergestaltung ist die sorgfältige Beachtung steuerlicher Verpflichtungen für Unternehmen essenziell. Wie ein wirksames Tax Compliance-Management-System (Tax CMS) zur Einhaltung steuerlicher Regelungen beiträgt und wie steuerliches Fehlverhalten schneller erkannt und effektiv beseitigt werden kann, beschreiben Jürgen R. Müller und Christian Fischer.

Regelverstöße systematisch vermeiden

Das Handbuch bietet einen detaillierten Überblick über die sieben Grundelemente eines Tax CMS sowie dessen Implementierung und Prüfung nach dem IDW PS 980.

Ein perfektes Handbuch, um steuerliche und steuerstrafrechtliche Risiken aufzudecken.


(ESV/ps)
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