Das Gesetz soll Verbraucherinnen und Verbraucher vor unverhältnismäßig hohen Inkassokosten schützen. Neue Hinweispflichten sollen für mehr Transparenz sorgen.
Nach Ansicht des Ministeriums stehen die bisher geforderten Gebühren oft in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand und zur Höhe der Forderung. Die geplanten Änderungen sehen unter anderem Folgendes vor:
Der Entwurf sieht zudem eine Hinweispflicht vor, damit bereits im Vorhinein erkannt werden kann, welche Inkassokosten im Fall des Verzugs entstehen könnten. Diese Hinweispflicht kann entweder schon beim Vertragsschluss oder spätestens bei einer Mahnung erfüllt werden. Außerdem sind Verbraucher vor dem Abschluss von Zahlungsvereinbarungen auf die dadurch entstehenden Kosten hinzuweisen. Sie müssen vor der Abgabe eines Schuldanerkenntnisses über deren Rechtsfolgen aufgeklärt werden.
Mit weiteren Regelungen soll die Aufsicht über Inkassodienstleister gestärkt werden. Es soll keine Kostendopplung mehr durch Beauftragung von Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten geben.
Den Gesetzentwurf zur „Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften“ finden Sie hier.
Diverse Stellungnahmen hat das Bundesjustizministerium hier zusammengetragen.
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(ESV/fab)
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