Seit Beginn der Corona-Krise befragt die Datev eG im Rahmen ihres Corona-Barometers ihre Mitglieder aus dem steuerberatenden Berufsstand zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise im Mittelstand. Nachdem seit dem ersten Lockdown die Einschätzung zur Gefährdungslage der Unternehmen sowohl mit als auch ohne staatliche Hilfen bis Dezember abnahm, gab es zuletzt eine Trendwende.
Der bereits im Dezember festgestellte Zuwachs bei den – trotz staatlicher Unterstützungsleistungen – als insolvenzgefährdet eingestuften Unternehmen von 3 auf 4 Prozent hat sich nun auch in der aktuellen Umfrage bestätigt. Die Datev-Angaben stammen vom 18.3.2021.
Deutlicher sind die Signale ohne Einbezug der Hilfen: In diesem Fall steigt der Anteil insolvenzgefährdeter Unternehmen von 16 auf 27 Prozent. Diese Zunahme von 11 Prozentpunkten bei den insolvenzgefährdeten Unternehmen verdeutlicht aus Sicht von Datev, dass mit zunehmender Dauer des Lockdowns der Spielraum für viele immer enger wird.
Die Zahlen zeigen, dass die Herausforderungen nicht nur auf die Geschwindigkeit bei der Bearbeitung und Auszahlung der Hilfeleistungen begrenzt sind, sondern dass bereits im Antragsverfahren Defizite bestehen, die für betroffene Unternehmen erhebliche Folgen haben können. Die Kanzleien stellen fest, dass sich die Qualität und das fachliche Niveau der durch die öffentlichen Stellen bereitgestellten Informationen zur Beantragung und Bearbeitung der Überbrückungshilfen deutlich verringert hat. So kritisieren mittlerweile 50 Prozent der Kanzleien, dass die Voraussetzungen zur Ermittlung und Beantragung der Überbrückungshilfen nicht eindeutig definiert sind. Als dies im September 2020 zuletzt abgefragt wurde, monierten dies lediglich 19 Prozent. Auch die Servicequalität der Corona-Hotline der öffentlichen Stellen wird bei Rückfragen zur Antragsbearbeitung beanstandet.
Diese Situation führt dazu, dass immer weniger Kanzleien die Anträge auf Überbrückungshilfen problemlos bearbeiten können. Konnten dies im September noch 29 Prozent teilweise oder ganz bestätigen, ist der Anteil der Kanzleien, der eine problemlose Antragsbearbeitung gewährleisten kann, auf 13 Prozent zurückgegangen.
Neben der beanstandeten Eindeutigkeit der Antragsvoraussetzungen üben die Kanzleien auch Kritik an der aktuellen Ausgestaltung der staatlichen Hilfen. 75 Prozent der Kanzleien geben an, dass sich die Höhe der Hilfen an falschen Kriterien bemisst. Außerdem beanstanden sie die nicht ausreichende Höhe der Hilfsleistungen (62 Prozent) und die verzögerte Auszahlung (57 Prozent).
Alle Infos zum Datev-Corona-Barometer finden Sie hier.
(ESV/fab)
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