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19.06.2018

Interne Revision für Aufsichtsräte

Grundlagen – Führungsaufgaben – Wirksamkeit. Von Mathias Wendt und Hubertus Eichler. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2017, Edition Governance, 163 Seiten, 29,95 Euro, ISBN 978-3-503-17670-0.
Am Anfang des schmalen Bandes aus der Reihe „Edition Governance“, die sich an Aufsichtsräte wendet, steht ein Zitat von Michael Power, Wissenschaftler an der London School of Economics: „In the future it is not just that internal audit will eclipse external audit but that the internal/external distinction constructed on the basis of the monolithic ideal about independence will become redundant.“ Das Zitat stammt aus dem Jahr 1997. In den vergangenen 20 Jahren hat sich der postulierte Bedeutungszuwachs der Internen Revision materialisiert. Zu diesem Bedeutungszuwachs beigetragen haben sicherlich erkannte Schwächen der externen Revision, die teilweise bei den großen Unternehmensskandalen der Vergangenheit versagt hat. Einen Beitrag geleistet hat aber auch die Tendenz, Kontrollen in die Unternehmen zu verlagern, bis hin zur Übernahme von ehemals strafrechtlich relevanten Ermittlungen, die Unternehmen selber erbringen müssen.

Der Aufsichtsrat als Adressat des Buches muss sich folglich mit dem Revisionssystem seines Unternehmens befassen. Das Werk stellt vor dem Hintergrund des IDW Prüfungsstandards 983 sowie des DIIR Nr. 3 und des theoretischen Basiskonstrukts des Three-Lines-of-Defense-Modells die wesentlichen Handlungsfelder inklusive organisationaler Aspekte der Revision vor.

Als Handlungsfeld werden insbesondere auch Compliance-Audits genannt. Zu Recht wird zunächst darauf hingewiesen, dass ein Compliance- Audit nur dann gelingen kann, wenn Revision und Compliance organisatorisch getrennt sind. Bei einer personengleichen Leitungsfunktion müssen diese Audits von Externen übernommen werden. Ein professionelles Compliance-Audit wird folgerichtig als haftungsmindernd für den Aufsichtsrat bezeichnet. Vorgeschlagen wird die Orientierung an einem anerkannten Compliance-Standard wie dem IDW Prüfungsstandard 980. Folgerichtig ist aber auch, dass sofern ein Compliance-Audit von der Internen Revision durchgeführt wird, dies nicht vollständig von dem Aufsichtsrat verwendbar sein wird, da die Revision vom Vorstand oder der Geschäftsführung weisungsabhängig ist. Nicht ganz verständlich ist, warum dieser wichtige Hinweis für Aufsichtsräte lediglich in einer Fußnote steht.

Einen weiteren Schwerpunkt, den man in diesem Band nicht ganz erwartet, legen die beiden Autoren auf das Thema Unternehmenskultur. In einer der abschließenden Thesen des Buches, die allesamt zum Weiterdenken anregen, wird gesagt, dass der Aufsichtsrat aufgrund der spezifisch deutschen Einbeziehung von Arbeitnehmern besonders geeignet ist, sich mit den Fragen der Unternehmenskultur zu befassen. Besonders lesenswert sind auch die Handreichungen zu Kultur-Audits.

Insgesamt ein gelungenes Buch, dem man eine weite Verbreitung unter Aufsichtsräten wünscht, sodass die – so die Autoren – noch weitgehend unerschlossene Ressource „Interne Revision“ für die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats sich rasch erschließt.

Prof. Dr. Stefan Behringer, NORDAKADEMIE, Hochschule der Wirtschaft, Elmshorn und Hamburg

Quelle: ZRFC Risk, Fraud & Compliance Heft 3/2018
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