Dabei soll vor allem auf die Risiken von KI hingewiesen werden. Außerdem ist zu kontrollieren, ob rechtliche und ethische Normen gewahrt bleiben.
Hintergrund: Am 2.2.2025 ist Artikel 4 der EU-Verordnung 2024/1689 (AI Act) in Kraft getreten. Er verpflichtet Unternehmen, die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden sicherzustellen. Dazu zählen die Einführung von Schulungsprogrammen und die Förderung eines grundlegenden Verständnisses für KI-gestützte Systeme.
Ein weiterer Punkt: KI-Systeme von Unternehmen, die gegen europäische Grundwerte verstoßen, dürfen nun nicht mehr zum Einsatz kommen. Dazu zählen beispielsweise Technologien, die Menschen aufgrund ihres sozialen Verhaltens oder Status bewerten, oder die Emotionen hervorrufen sollen, um manipulierend bestimmte Aktionen herauszufordern.
Weitere Infos zum AI Act finden Sie hier.
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