Bei der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat sich der BDI dafür ausgesprochen, an einigen Stellen zu vereinfachen.
So solle das elektronische Berichtsformat erst für die Offenlegung von Lageberichten verpflichtend sein. Auch die im Kabinettsbeschluss vorgesehene Beschränkung der Prüfpflicht ausschließlich auf Wirtschaftsprüfer sei eine vertane Chance. Durch eine Wahl zwischen Wirtschaftsprüfern und unabhängigen Dritten hätten sich Kapazitätsengpässe und hohe Kosten bei der externen Prüfung vermeiden lassen. Ferner wird appelliert, dass auf doppelte Berichtspflichten für die Unternehmen mit Blick auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verzichtet werden sollte.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat es erwartungsgemäß begrüßt, dass die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung den Wirtschaftsprüfern übertragen werden soll. Laut Regierungsentwurf soll für künftige Wirtschaftsprüfer zusätzlich zum WP-Examen eine Prüfung erforderlich sein, um als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts registriert zu werden. Das IDW hätte sich allerdings eine Integration der Themen in das bestehende Examen gewünscht, weil dies die Berufswahl für Nachwuchstalente attraktiver gemacht hätte.
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