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Healthcare Compliance  
27.11.2014

Korruptionsvermeidung in der Gesundheitsbranche

Healthcare Compliance-Konferenz, v.l.n.r.: C. Döring, S. Valluet, J. M. Schmitt(© BVMed)
Der Bundesverband Medizintechnologie tritt dafür ein, dass  Kooperationen zwischen Unternehmen und Ärzten auch weiterhin möglich sein sollen. Jetzt wurde dazu der neue Kodex für Medizinprodukte vorgestellt.
Auch in der Gesundheitsbranche steht das Thema Compliance ganz oben auf der Tagesordnung. Der Grund hierfür ist u.a. die derzeit diskutierte neue Antikorruptionsregelung im Strafrecht. Healthcare Compliance, also das Einhalten von Regeln für die Zusammenarbeit in der Gesundheitswirtschaft, spiele daher auch in der alltäglichen Praxis eine immer größere Rolle.

Sinnvolle Kooperation darf nicht „kriminalisiert werden“

Auf der 6. BVMed-Healthcare Compliance-Konferenz in Berlin forderte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed), Christiane Döring, dass die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, medizinischen Einrichtungen und Unternehmen aus der Gesundheitsbranche nicht „kriminalisiert werden“ dürfe.

Die neue Antikorruptionsregelung müsse nach Ansicht von Döring sicherstellen, "dass Kooperationen zwischen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringern, die der Verbesserung der Patientenversorgung dienen, auch weiterhin möglich sind". Insgesamt dürfen die neuen Anforderungen nicht zu "überzogenen Anforderungen führen, die die sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Ärzten" behindere.

Kodex für Medizinprodukte

Um Ärzten, medizinischen Einrichtungen und Unternehmen die gemeinsame Arbeit zu erleichtern, stellten Rechtsanwalt Peter Dieners und BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt den überabeiteten Kodex Medizinprodukte vor. Der neue Kodex, den Sie hier einsehen können, enthalte konkrete Verhaltensregelungen für die Bereiche Forschung und Entwicklung, Drittmittelkonten, Fort- und Weiterbildung, Spenden, Geschenke und Beraterverträge. In dem Kodex sind die folgenden vier Grundprinzipien verankert:
  • Trennungsprinzip: Zuwendungen dürfen nicht im Zusammenhang mit Beschaffungsentscheidungen stehen;
  • Transparenzprinzip: Jede Zuwendung und Vergütung muss offengelegt werden;
  • Dokumentationsprinzip: Alle Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden;
  • Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Neben dem Kodex seien für die MedTech-Unternehmen die Etablierung und die fortlaufende Überwachung eines effektiven Healthcare-Compliance-Systems von großer Bedeutung, so Dr. Adem Koyuncu von der internationalen Anwaltskanzlei Covington & Burling. "Ein Compliance-System muss auch gelebt werden", so Koyuncu. Sowohl das "Compliance Monitoring" als auch das "Compliance Auditing" durch unabhängige Auditoren müsse in Unternehmensrichtlinien abgebildet werden. Koyuncu: "Das ist in der Praxis häufig nicht oder nur unzureichend umgesetzt."

Healthcare Compliance: Nicht in den Verdacht von Korruption geraten

Damit Ärzte, medizinische Einrichtungen und Vertreter der Medizinprodukte-Industrie nicht in den Verdacht der Korruption geraten, betreibt der BVMed die Aufklärungskampagne "MedTech Kompass". Mit diesem positiven Informationsansatz versuche der Verband, so Joachim M. Schmitt, die Prinzipien einer guten und transparenten Zusammenarbeit bekannter zu machen. Der neue Kodex kommuniziere dabei die wichtigsten Prinzipien der Healthcare Compliance. (Quelle: BVMed)

Mario Schulz, ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital | 13:50 Uhr, 27.11.2014
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