Patienten würden länger als medizinisch notwendig im Krankenhaus behandelt, Arzneien in Rechnung gestellt, die nie verabreicht wurden. Nach eigener Darstellung des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) sei durch falsche Abrechnungen von Krankenhäusern im vergangenen Jahr ein Schaden von bis zu 1,5 Milliarden Euro entstanden.
Nachdem vor einiger Zeit die Ergebnisse des Bundesrechnungshofes, die sich auf das Jahr 2007 bezogen hatten, veröffentlicht wurden, liegen nun erstmals die bundesweiten Ergebnisse der Abrechnungsprüfungen der Krankenkassen für das Jahr 2010 vor.
In zwei Schritten zur Abrechnungsprüfung: Die Krankenkassen prüfen die Krankenhausabrechnungen in einem zweistufigen Verfahren. Dabei werden die Abrechnungen in einem ersten Schritt auf Anzeichen möglicher Fehler durchgesehen. Dies können z. B. zu lange Liegezeiten bei einer leichten Erkrankung sein. In einem zweiten Schritt werden bundesweit rund 11–12 Prozent aller Abrechnungen einer genauen Prüfung unterzogen. Im vergangenen Jahr hätte sich gezeigt, dass bundesweit 45,6 Prozent aller so im zweiten Schritt geprüften Krankenhausabrechnungen nicht richtig waren.
Der hohe Anteil der entdeckten fehlerhaften Krankenhausabrechnungen sei so hoch wie noch nie, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands. Das könne entweder daran liegen, dass die Prüfungen der Krankenkassen besser werden, oder daran, dass die Qualität der Krankenhausabrechnungen schlechter wird. Bezahlen müssten dies die Versicherten und die Arbeitgeber über ihre Beiträge.
Die Kliniken weisen die Vorwürfe der Falschabrechnung zurück, vgl. die Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Bei den beanstandeten Rechnungen handele es sich in der überwiegenden Zahl um medizinische Streitfälle.
Weitere Informationen: GKV-Spitzenverband
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