Darauf weist das Beratungsunternehmen Rödl & Partner hin und stellt fest: Nicht zuletzt aufgrund einer zu erwartenden Ausweitung der Sorgfaltspflichten auf mittelbare Zulieferer, sollten diese schon jetzt in der Risikoanalyse berücksichtigt werden. Das Risikomanagement habe sicherzustellen, dass Unternehmen in ihren Lieferketten Risiken bezüglich potenzieller Verstöße gegen Menschenrechts- und Umweltstandards identifizieren, bewerten und angemessen steuern. Ein weiterer Schwerpunkt liege darauf, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten sicherzustellen, indem angemessene Maßnahmen in allen relevanten Geschäftsprozessen verankert werden.
Während das Risikomanagement gemäß IDW PS 981 darauf ausgerichtet ist, Risiken zu erkennen, zu bewerten und zu steuern, die das Unternehmen selbst betrifft, fordert das LkSG Unternehmen dazu auf, ihren Blick von der Betrachtung der Risiken für den Geschäftserfolg des Unternehmens abzuwenden, so Rödl & Partner. Stattdessen sollen sie eine menschen- und umweltrechtliche Perspektive einnehmen, die den Fokus auf die Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten, die Umwelt und die betroffenen Stakeholder richtet.
Eine Risikoanalyse diene zur präzisen Identifikation von Risiken innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs des Unternehmens und der unmittelbaren Zulieferer. Die Analyseergebnisse lieferten Unternehmen Informationen darüber, in welchem Maß Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihrem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette auftreten. Dies bilde die Grundlage für Entscheidungen bezüglich erforderlicher Ressourcen, Fachkenntnisse, Zuweisung von Verantwortlichkeiten und die Integration in wesentliche Geschäftsprozesse im Rahmen des Risikomanagements.
Die Risikoanalyse sei mindestens einmal jährlich durchzuführen – außerdem anlassbezogen, wenn das Unternehmen mit einer wesentlich veränderten oder wesentlich erweiterten Risikolage in der Lieferkette rechnen muss und zusätzlich auch dann, wenn das Unternehmen konkrete Informationen hat, die darauf hinweisen, dass bei einem mittelbaren Zulieferer Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen Umweltauflagen wahrscheinlich sind.
Rödl & Partner empfiehlt, bei der Risikoanalyse folgende Schritte zu beachten:
Zur Umsetzung der Risikoanalyse gemäß LkSG hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Handreichung veröffentlicht, in der die Anforderungen des LkSG erläutert und Hilfestellungen zur Umsetzung gegeben werden.
Mit der Einführung des deutschen Lieferkettengesetzes haben viele andere Länder in und außerhalb der EU ähnliche Vorschriften erlassen. Auch die EU arbeitet an einem Rahmenwerk zur Regulierung globaler Lieferketten. Der entsprechende Gesetzesvorschlag deutet heute darauf hin, dass die rechtlichen Anforderungen in Deutschland verschärft werden könnten.
Die vollständige Mitteilung von Rödl & Partner finden Sie hier.
![]() |
ESV-Digital Risk ManagementSicher navigieren im Risikomanagement.
|
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: