Bei der Zahl der Zugriffe seien ausschließlich solche aus Deutschland mit Ausnahme der Zugriffe von Rechnern des Bundestags berücksichtigt worden, heißt es in einer jetzt veröffentlichten Unterrichtung. Im Rahmen dieser Zugriffe seien 81.415 Seitenansichten, 8.018 konkrete Suchanfragen und 9.107 Downloads von im Lobbyregister bereitgestellten Dateien vorgenommen worden. Rund 87 Prozent dieser Downloads bezögen sich auf Dokumente, die von den Interessenvertretungen bereitgestellt worden sind.
Bei den im Register zur Verfügung stehenden 13.943 Dokumenten handelt es sich den Angaben zufolge um 7.364 Stellungnahmen und Gutachten, 5.594 Rechenschaftsberichte und Jahresabschlüsse, dazu 985 Verhaltenskodizes. Insgesamt seien im Berichtszeitraum 7.164 Einträge im Lobbyregister veröffentlicht worden, von denen sich 5.973 auf aktive Interessenvertretende und 1.191 auf frühere Interessenvertretende beziehen. 5.693 dieser Interessenvertretenden hätten Ende 2024 ihren Sitz in Deutschland gehabt. Die Zahlen betreffen laut Bericht nur erstmalige Eintragungen im Register, nicht Änderungen an den bestehenden Registereinträgen oder Reaktivierungen von Einträgen, die bereits zuvor im Register veröffentlicht worden waren.
Wie aus dem Bericht hervorgeht, lassen sich dem Lobbyregister mehr als zwei Millionen öffentlich verfügbare Einzelinformationen dazu entnehmen, wer Interessenvertretung auf Bundesebene mit welchem finanziellen Aufwand ausübt oder in Auftrag gibt. Ebenso gebe das Register Auskunft darüber, wie sich diese Interessenvertretung finanziert, wie viele und welche Personen dafür eingesetzt werden, ob diese vorher selbst in der Politik oder Behörden tätig waren und welche konkreten Regelungsvorhaben von Interessenvertretern verfolgt werden.
Die angegebenen Themenfelder hatten folgende Anteile, wobei Mehrfachnennungen möglich waren:
Die Zahl der namentlich benannten Personen im Lobbyregister wird mit 26.998 zum Jahresende 2024 angegeben.
Die Summe der Mittelwerte der jährlichen finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung im Geschäftsjahr 2024 werden auf 910,1 Millionen Euro beziffert. Die tatsächlichen finanziellen Aufwendungen dürften laut Bericht höher gelegen haben, denn bis 1.3.2024 konnten Angaben dazu verweigert werden, was in 507 Einträgen auch geschehen sei. Außerdem entfalle für einige Akteure die Pflicht zur Eintragung im Lobbyregister, sodass keine Informationen über ihre finanziellen Aufwendungen vorlägen.
Insgesamt 20 Ordnungswidrigkeitenverfahren seien eingeleitet worden, in drei Verfahren seien Bußgeldbescheide erlassen worden, von denen zwei über Geldbußen von 660 und 495 Euro im Berichtszeitraum rechtskräftig geworden seien.
Weitere Infos zum Thema hat der Bundestag hier veröffentlicht.
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