Die Finanzaufsichtsbehörde beantwortet Fragen, die nach Veröffentlichung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherern (MaRisk VA) an sie gerichtet wurden.
In den Auslegungsentscheidungen „Häufige Fragen zu den MaRisk VA“ sind unter anderem Erläuterungen zum Grundsatz der Proportionalität, zum Risikobericht oder zur „unabhängigen Risikokontrollfunktion“ enthalten.
Die Auslegungsentscheidungen stehen auf der Website der BaFin zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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