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MicroBilG: Zwar weniger Bilanzen, aber mehr Geschäftsrisiken?

Die Rechnungslegung sog. Kleinstkapitalgesellschaften soll wesentlich vereinfacht werden. Bilanzierungsexperten warnen aber vor mehr Schaden als Nutzen. Mit dem sog. MicroBilG beabsichtigt die Bundesregierung, den bürokratischen Aufwand für Kleinunternehmen zu verringern (zum Entwurf des BMJ s.u. http://www.compliancedigital.de). Die Neuregelungen betreffen alle Kapitalgesellschaften mit bis zu 10 Mitarbeitern und Umsatzerlösen bis 700.000 € oder einer Bilanzsumme bis 350.000 € pro Jahr; immerhin dürfte das auf ca. 500.000 Unternehmen in Deutschland zutreffen. Bereits für das Geschäftsjahr 2012 soll die Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger entfallen. Zudem soll die Detaillierung des Jahresabschlusses verringert werden.

Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) fürchtet aber in einer Meldung vom 27. September 2012 (s.u. www.bvbc.de), dass die geplanten Erleichterungen kleinen Kapitalgesellschaften mehr schaden als nutzen. Als Argument wird insbesondere ins Feld geführt, dass sich Geschäftspartner bislang im Unternehmensregister kostenfrei über die wirtschaftliche Lage kleiner Kapitalgesellschaften informieren konnten. Zukünftig müssen sie hierfür zunächst einen Antrag stellen und sollen für Auskünfte bezahlen.

Daher werde die Umsetzung der EU-Micro-Richtlinie mit dem deutschen MicroBilG die Transparenz im Geschäftsverkehr deutlich einschränken. Kunden, Lieferanten und Banken werden Kleinunternehmen auch weiterhin genau unter die Lupe nehmen, denn das Insolvenzrisiko steigt in der Regel, je kleiner ein Unternehmen ist. "Wer als Kleinunternehmer die gesetzlichen Erleichterungen in Anspruch nimmt, läuft Gefahr, dass Geschäftspartnern wichtige Informationen vorenthalten bleiben", warnt Prof. Dr. Gabriele Schäfer, Ansprechpartnerin für den BVBC-Arbeitskreis Rating/KMU. "Viele Geschäftspartner werden höhere Sicherheiten fordern oder die Geschäfte gleich mit anderen Unternehmen abwickeln."

Insbesondere Kreditinstitute werden von kleinen Kapitalgesellschaften auch weiterhin aussagekräftige Jahresabschlüsse verlangen, die z.B. einen Kontennachweis umfassen. Deshalb ist anzuraten: Wer auf eine Kreditfinanzierung angewiesen ist, sollte den Jahresabschluss so detailliert wie bisher erstellen lassen. Andernfalls entsteht hoher Mehraufwand, da Unterlagen gesondert erstellt werden müssen.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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