Als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll künftig der Abschlussprüfer oder ein anderer Wirtschaftsprüfer tätig werden. Dies ist aus Sicht des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) die wichtigste Nachricht. Zu den Regelungen, die für Wirtschaftsprüfende ebenfalls besonders bedeutsam sind, zählt das IDW folgende Punkte:
Die CSRD ist bis zum 6.7.2024 in nationales Recht umzusetzen. Sie verpflichtet viele Unternehmen erstmals zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts. Nach Schätzungen werden weit mehr als 10.000 Unternehmen hierzulande betroffen sein.
Die vollständige IDW-Mitteilung finden Sie hier.
Den Gesetzentwurf hat das BMJ hier veröffentlicht.
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