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Steuer- und Bilanzrecht  
26.06.2015

Neue Bilanzrichtlinie vor Umsetzung

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Neue Bilanzrichtlinie im Bundestag verabschiedet (© Deutscher Bundestag/ Thomas Trutschel/photothek.net)
Nach der Verabschiedung des Bilanzichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) im Bundestag steht das für Bilanz- und Steuerrechtsexperten wichtige Gesetzgebungsprojekt kurz vor dem Abschluss.
Das neue Gesetz, deren Entwurf bereits im Januar veröffentlicht wurde, dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013. Sie hat  die bisherigen 4. und 7. Richtlinien (78/660EWG und 83/349/EWG) ersetzt.

Schwellenwerte für die Abgrenzung von Kapitalgesellschaften wurde angepasst

Die Richtlinie war bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen. Umsetzungsbedarf bestand dabei vor allem für die Rechnungslegung kleiner Kapitalgesellschaften.

Zudem wurden durch das BilRUG die Schwellenwerte für die Abgrenzung kleiner und mittelgroßer Kapitalgesellschaften auf die in der Richtlinie maximal zulässige Höhe angepasst, um die Wirtschaft zu entlasten. Eine wichtige Neuerung ist zudem die erstmalige Einführung einer jährlichen Berichtspflicht für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors über ihre Zahlungen an staatliche Stellen.

Erläuterungen für Gewinnvereinnahmung wurden ergänzt

Beschlossen wurde das sog. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 18/5256). Die Änderungen am Regierungsentwurf (RegE) betreffen im Wesentlichen die Vorschriften zur Befreiung von Tochterunternehmen, Personenhandelsgesellschaften und Mutterunternehmen von Vorgaben der Rechnungslegung.

Zu der im Regierungsentwurf vorgesehenen Ausschüttungssperre für noch nicht vereinnahmte Beteiligungserträge wurden mit Blick auf die phasengleiche Gewinnvereinnahmung Erläuterungen angefügt. Zudem ist die Streichung des Unternehmenswahlrechts zur vorgezogenen Anwendung aller neuen Vorschriften in der Übergangsvorschrift im EGHGB, im PublG sowie in den EGAktG und zum GmbHG vorgesehen.

Hinweis: Einzelheiten werden in den nächsten Heften der ESV-Zeitschriften Business Reporting und ZCG aufgearbeitet werden.

Eine weitere Meldung zum Thema finden Sie auf ESV.info.

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