Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) veröffentlicht.
Mit diesem Gesetzentwurf soll in erster Linie die Umsetzung der vor einem Jahr in Kraft getretenen neuen EU-Bilanzrichtlinie erfolgen, die die bisherigen 4. und 7. Richtlinien (78/660EWG und 83/349/EWG) ersetzt hat (s. dazu auch die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 02.07.2013).
Umsetzungsbedarf besteht dabei vor allem für die Rechnungslegung kleiner Kapitalgesellschaften. Zudem sollen die Schwellenwerte für die Abgrenzung kleiner und mittelgroßer Kapitalgesellschaften auf die in der Richtlinie maximal zulässige Höhe angepasst werden, um die Wirtschaft zu entlasten. Daneben weist das DRSC im Newsletter vom 30. Juli 2014 auf folgende Punkte hin:
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