Im Zuge der Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts (SAM-Initiative) hat die Kommission auch die Vorschriften für die Prüfung nationaler Maßnahmen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten überarbeitet. Die Leitlinien gelten nur für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten. Für Banken und andere Finanzinstitute gelten separate Vorschriften.
Die neuen Leitlinien ersetzen die Leitlinien aus dem Jahr 2004 (die sog. "Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien") und sind am 01. August 2014 in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick (zum Abruf der neuen Leitlinien siehe hier):
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