Vor dem Hintergrund der anhaltend intensiven Diskussion um Bilanzmanipulationen verdient der Beschluss des OLG erhöhtes Interesse, weil ein zu niedriger Bilanzausweis und eine ungerechtfertigte Aktivierung sowie in der Folge die Nichtigkeit des Jahresabschlusses und des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung wegen Überbewertung von Bilanzposten festgestellt wurden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2006.04.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-12-15 |
Seiten 158 - 160
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