Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben eine Einigung über die Änderung bestehender Rechnungslegungsvorschriften erzielt, um die Transparenz bestimmter großer Unternehmen in sozialen und ökologischen Fragen der Unternehmensführung zu verbessern. Diese Richtlinie ergänzt die Bilanzierungs-Richtlinien (Vierte und Siebte Rechnungslegungs-Richtlinien über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss, 78/660/EWG und 83/349/EWG).
Die betroffenen Unternehmen werden verpflichtet neben der Offenlegung von wirtschaftlichen Kennzahlen in ihren Management-Berichten auch Angaben zu den Strategien, Risiken und Ergebnissen in Bezug auf Umweltbelange, soziale und mitarbeiterbezogene Aspekte, die Achtung von Menschenrechten, Anti-Korruption und Fragen im Zusammenhang mit Bestechlichkeit und Diversity-Management (Vielfaltsmanagement) zu machen.
Unter die neuen Regelungen fallen große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Angestellten - hauptsächlich börsennotierte Gesellschaften, aber auch nicht gelistete Finanzinstitute, Versicherungen und weitere Unternehmen, die aufgrund ihrer Unternehmensaktivitäten oder ihrer Größe von den Mitgliedstaaten ausgewählt werden. Die Europäische Kommission schätzt, dass etwa 6000 Unternehmen und Gesellschaften in der EU betroffen sein werden. Um den damit verbundenen Aufwand für die betroffenen Unternehmen gering zu halten, zielen die neuen Regelungen eher auf möglichst präzise und zweckdienliche Angaben einzelner Aspekte der Unternehmensaktivitäten und Umweltwirkungen ab, als auf vollwertige und detaillierte Berichte. Der Richtlinien-Entwurf macht darüber hinaus wenig Vorschriften, wie die Berichte zu erstellen sind. Über die Ausgestaltung und Auswahl der relevanten Aspekte können die Unternehmen weitgehend frei entscheiden. Die Europäische Kommission gibt allerdings die Empfehlung, europäische und nationale Berichterstattungsrichtlinien (wie den UN Global Compact, den Deutschen Nachhaltigkeitskodex oder ISO 26000) zu beachten. In dem Richtlinienentwurf ist zudem vorgesehen, dass die Europäische Kommission auch eigene Leitlinien erarbeitet, um die Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen durch die Unternehmen zu erleichtern. Dabei sollen bewährte Verfahren (best practice), internationale Entwicklungen und bestehende Initiativen innerhalb der EU berücksichtigt werden.
In Bezug auf das Diversity-Management werden große, börsennotierte Unternehmen darüber hinaus verpflichtet, Informationen über Indikatoren der unternehmerischen Vielfalt zu machen, wie Alter, Geschlecht und Ausbildung. Die Offenlegungspflicht ist darauf angelegt, die Zielsetzungen, die Integration und Ergebnisse des Vielfaltsmanagements der jeweiligen Unternehmen transparenter zu machen. Unternehmen, die kein Vielfaltsmanagement in die Unternehmensführung integrieren, müssen Angaben zu den Gründen machen. Dies entspricht auch den Vorgaben des europäischen Corporate Governance Framework.
Um Rechtskraft zu erlangen, muss der Vorschlag der Europäischen Kommission vom Europäischen Parlament verabschiedet und durch die Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat angenommen werden. Es wird erwartet, dass im Rahmen der Plenarsitzung im April über die neuen Regelungen entschieden wird.
Quelle: Europäische Kommission.
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