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Juristennachwuchs  
08.01.2018

Personalmangel erfordert Gerichtskonzentration

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
VID fordert eine Konzentration der Insolvenzgerichte (Foto: kocordia/Fotolia.com)
Gerichte konzentrieren, Prozesse digitalisieren: Zu diesen aktuellen Verbands-Appellen gibt der dramatisch steigende Personalmangel in der deutschen Justiz Anlass.
Grundlage sind Anfang des Jahres 2018 veröffentlichte Aussagen des Deutschen Richterbunds, wonach fast 40 Prozent der Juristen innerhalb der nächsten zwölf Jahre pensioniert würden. Die deutsche Justiz verliere damit mehr als 10.000 Richter und Staatsanwälte, gleichzeitig sei die Zahl der Nachwuchsjuristen seit Jahren rückläufig. Zudem habe der Deutsche Beamtenbund die aktuelle Unterbesetzung in der Justiz mit 3000 Stellen beziffert.

Deshalb betont Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbands der deutschen Insolvenzverwalter (VID), in einer Mitteilung, dass die Konzentration der Insolvenzgerichte und die Digitalisierung von Arbeitsprozessen zumindest teilweise Abhilfe schaffen könnten.

Mehr Kompetenzen durch Konzentration

Niering wies deshalb noch einmal auf das Potential einer Konzentration der Insolvenzgerichte hin, die von der Fachöffentlichkeit bereits seit längerem gefordert werde: „Rund 190 Insolvenzgerichte in Deutschland sind deutlich zu viel. Eine Konzentration der Gerichtsstandorte ist längst überfällig. Denkbar sei eine Konzentration auf die Landgerichtsbezirke, so wie dies in einigen Bundesländern bereits praktiziert wird.” In den verbleibenden Gerichten sollten die Tätigkeiten auf Richterinnen und Richter konzentriert werden, die sich zumindest im wesentlichen Umfang mit Insolvenzangelegenheiten beschäftigen. Deren Ausbildung sowie deren technische als auch personelle Unterstützung müssten zudem deutlich gestärkt werden. In der Vergangenheit waren Pläne zur Konzentration der Gerichte am Widerstand der Bundesländer gescheitert.

Digitale Verfahrensabwicklung

Ferner verweist Niering auf die vom VID initiierte Arbeitsgruppe „Insolvenzverfahren 4.0”, an der auch Vertreter verschiedener Landesministerien, der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit teilnehmen. Ziel sei es, die Abwicklung des Insolvenzverfahrens in das 21. Jahrhundert zu transferieren. Denn eine verstärkte Digitalisierung werde nicht nur die Zugangsschranken zum Insolvenzverfahren senken, sondern auch die Arbeitsabläufe auf Seiten der Insolvenzgerichte, Verfahrensbeteiligten und Verwalter deutlich vereinfachen und transparenter machen. Das könnte den Gerichten helfen, in erheblichem Umfang Personal einzusparen, um so dem eingangs benannten Mangel vorzubeugen.

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