Der Strafprozess gegen Ulrich Schumacher wird eingestellt. Der Vorsitzende Richter Peter Noll. Die 5. Strafkammer kündigte den formalen Urteilsspruch für Mittwoch an. Der Hauptvorwurf der Bestechlichkeit konnte im Verfahren nicht nachgewiesen worden. Die Anklagepunkte des versuchten Betrugs und der Untreue hingen mit dem Kernvorwurf zusammen. Sowohl Verteidiger als auch Staatsanwaltschaft stimmten der Einstellung zu. Die Staatsanwaltschaft hatte Schumacher ursprünglich beschuldigt, von einem früheren Geschäftsfreund Schmiergeld erhalten zu haben. Dieser bestritt aber Bestechungsgelder angenommen zu haben.
Als letzter Zeuge war am Montagvormittag Infineon-Aufsichtsratschef Max Dietrich Kley vor Gericht aufgetreten. Seiner Aussage stützte jedoch die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nicht. Bereits in der vergangenen Woche hatte der Vorsitzende Richter Peter Noll erklärt, dass eine Verurteilung Schumachers unwahrscheinlich sei, da vor Gericht nur der frühere Geschäftspartner ausgesagt hatte, Schumacher bestochen zu haben und andere Belastungszeugen fehlten.
Quelle: ZRFC Risk, Fraud & Compliance, Heft 6/2009
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