Das betonte jetzt Christian Geßner, Leiter des Zentrums für Nachhaltige Unternehmensführung (ZNU) an der Universität Witten/Herdecke, während eines öffentlichen Fachgesprächs des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zum Thema „Nachhaltige Unternehmensführung“ im Bundestag. Zugleich müsse seitens der Politik die Transparenz erhöht werden, damit deutlich werde, was die Nachhaltigkeitsaspekte sind, die jedes Jahr begutachtet würden.
Auf EU-Ebene sei außerdem dafür zu sorgen, dass die in Deutschland anerkannten Systeme auch dort in die Diskussion um die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingehen und Berücksichtigung finden. Wichtig, so Geßner, sei auch eine Bildungsoffensive für unternehmerische Nachhaltigkeit. An Schulen und Hochschulen müsse das Thema größere Bedeutung erlangen.
Ein weiterer Vorschlag des Experten zielt darauf ab, Multi-Stakeholder-Runden zu fördern, in denen die wesentlichen Themen festgelegt werden. „Idealerweise wäre es so, dass es von staatlicher Seite eine Webseite gibt, wo alle wesentlichen Themen für die einzelnen Branchen festgelegt wären und sich auch kleinere Unternehmen auf diese Webseite beziehen könnten“, wird Christian Geßner vom Informationsdienst des Bundestags (hib) zitiert.
Anreize für nachhaltiges Unternehmertum zu schaffen, sei eine weitere Möglichkeit politischer Unterstützung. Denkbar seien etwa Steuererleichterungen. Mit Blick auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) könne er sich eine zweijährige Förderung des Reportings vorstellen, damit die KMU Schritt halten können. Von Vorteil sei es auch, digitale Lösungen für mehr Nachhaltigkeit zu fördern. Das betreffe digitale Managementsysteme ebenso wie Mess-, Steuer- und Regeltechnik in den Betrieben, womit Innovationen ausgelöst werden könnten.
Der Umbau der Wirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit kommt voran; wichtigster Treiber sind die Anforderungen an den Kapitalmärkten. Das geht aus dem Sustainability Transformation Monitor 2023 hervor. Konkrete Klimaziele haben sich demnach bislang aber nur rund ein Drittel der Unternehmen der Realwirtschaft und lediglich ein Viertel der Finanzwirtschaft gegeben. Allerdings dürfte diese Zahl nach oben schnellen, denn in Firmen ist die Formulierung von Klimazielen sei in Vorbereitung.
Die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist mittlerweile in Kraft getreten. Sie ändert unter anderem die Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU). EU-Mitgliedstaaten haben die neuen Vorschriften bis spätestens Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.
(fab)
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