In europäisches Recht übernommen wurden die Änderung an IFRS 1 „Begrenzte Befreiung erstmaliger Anwender von Vergleichangaben nach IFRS 7“ und die Änderung an IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“, ebenso die Änderung an IFRS 1 „Zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender“.
Für die Änderungen an IFRS 1 und IFRS 7 hat die Europäische Union im Amtsblatt vom 01. Juli 2010 die entsprechende Verordnung (EG) Nr. 574/2010 der Kommission vom 30. Juni 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.
Für die Änderungen an IFRS 1 „Zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender hat die Europäische Union im Amtsblatt vom 24. Juni 2010 die Verordnung (EG) Nr. 550/2010 der Kommission vom 23. Juni 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.
Weitere Informationen: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC)
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.