In europäisches Recht übernommen wurden die Änderung an IFRS 1 „Begrenzte Befreiung erstmaliger Anwender von Vergleichangaben nach IFRS 7“ und die Änderung an IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“, ebenso die Änderung an IFRS 1 „Zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender“.
Für die Änderungen an IFRS 1 und IFRS 7 hat die Europäische Union im Amtsblatt vom 01. Juli 2010 die entsprechende Verordnung (EG) Nr. 574/2010 der Kommission vom 30. Juni 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.
Für die Änderungen an IFRS 1 „Zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender hat die Europäische Union im Amtsblatt vom 24. Juni 2010 die Verordnung (EG) Nr. 550/2010 der Kommission vom 23. Juni 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.
Weitere Informationen: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC)
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