Stärkere persönliche Haftung der Leitungs- und Aufsichtsgremien und nachhaltige Erhöhung der Eigenkapitalbasis: der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums nennt in einem Gutachten Leitlinien für die künftige Bankenregulierung und -aufsicht.
Das Instrument der persönlichen Haftung der Verantwortlichen in Leitungs- und Aufsichtsgremien sollte aus Sicht des Beirats stärker eingesetzt werden. Dabei gelte es auch, entsprechende Rechtsgrundlagen zu verbessern. Der Beirat bezieht zudem zu Bonussystemen Stellung: Auch wenn die Entlohnungssysteme für Vorstände und Angestellte in Banken in den Bereich privater Vertragsgestaltung fallen, seien diese einer „gewissen aufsichtsrechtlichen Kontrolle zu unterwerfen.“ Die Einführung von Mali werde dabei auch in Betracht gezogen.
Die Erhöhung des Eigenkapitals der Banken sieht der Beirat als zentral für den Erfolg derzeitiger Regulierungsanstrengungen an. Mittelfristig fordert er eine Eigenkapitalausstattung von deutlich mehr als 10 Prozent der ungewichteten Bilanzsumme. Gleichzeitig räumt er hierfür die Notwendigkeit einer schrittweisen Anpassung nach der Krise ein.
Weitere Empfehlungen sind unter anderem: Schaffung eines speziellen Bank-Insolvenzrechts, internationale Abstimmung von Interventionsmechanismen bei international tätigen Banken, intensivere Überprüfung der Qualität des Bankmanagements durch die Bankenaufsicht, Ergänzung der mikroprudentiellen Aufsicht durch eine makroprudentielle.
Weitere Informationen und Download des Gutachtens: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
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