Der Bundesrat hat die Regelungsvorschläge der EU-Kommission zur Abschlussprüfung beraten und dazu einen Beschluss veröffentlicht. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hebt die wichtigsten Punkte aus dem Beschluss hervor.
Laut WPK sind aus dem Beschluss des Bundesrates vom 2. März 2012 (BR-Drs. 800/11(Beschluss) (2) Grundsdrs. 800/11 und 801/11) insbesondere folgende Punkte hervorzuheben:
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