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Regelungsvorschläge der EU-Kommission zur Abschlussprüfung: WPK zum Beschluss des Bundesrates

Der Bundesrat hat die Regelungsvorschläge der EU-Kommission zur Abschlussprüfung beraten und dazu einen Beschluss veröffentlicht. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hebt die wichtigsten Punkte aus dem Beschluss hervor.

Laut WPK sind aus dem Beschluss des Bundesrates vom 2. März 2012 (BR-Drs. 800/11(Beschluss) (2) Grundsdrs. 800/11 und 801/11) insbesondere folgende Punkte hervorzuheben:

  • Gegen eine gesonderte Verordnung für Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse bestehen offenbar keine Bedenken.
  • Eine strengere Regulierung sollte auf Unternehmen beschränkt werden, die den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen und daher die Definition der „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ auf kapitalmarktorientierte Unternehmen beschränkt werden.
  • Eine Zentralisierung der Aufsicht über Abschlussprüfer in Form nur einer zuständigen Behörde pro Mitgliedstaat wird angesichts der langjährig bewährten Aufsichtsstrukturen, die den gegenwärtig geltenden Vorgaben des Artikels 32 der Abschlussprüferrichtlinie entsprechen, abgelehnt.
  • Eine Liberalisierung der Beteiligungsvorschriften für Prüfungsgesellschaften wird abgelehnt.
  • Die Einbeziehung freiwilliger Abschlussprüfungen in die Abschlussprüferrichtlinie wird abgelehnt.
  • Die Einführung einer externen Rotationspflicht für Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände sowie der genossenschaftlichen Prüfungsverbände wird abgelehnt; im Übrigen bezieht der Bundesrat hierzu keine eindeutige Position.
  • Eine Deckelung des Umfangs prüfungsverwandter Leistungen auf 10 Prozent des Prüfungshonorars wird abgelehnt.
Weitere Informationen und Download des Beschlusses: WPK; Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 09. Februar 2011

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