Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat ihre Arbeitsschwerpunkte für 2010 festgelegt. Ihr Ziel sind u.a. eine bessere Qualifikation der Aufsichtsräte durch Fortbildung sowie mehr Frauen und internationale Experten in den Aufsichtsgremien.
Dazu strebt die Kommission zum einen eine neue Kodexempfehlung zur Fort- und Weiterbildung von Aufsichtsräten an. Schwerpunkte der Weiterbildungsmaßnahmen für künftige und amtierende Aufsichtsräte sollen rechtliche Grundlagen, Konzernrechnungslegung und Risikocontrolling sowie die praktische Arbeit im Aufsichtsrat sein. In Anlehnung an Erfahrungen anderer Länder soll neuen Aufsichtsratsmitgliedern ein „spezielles unternehmens- und branchenspezifisches Einführungsprogramm“ angeboten werden.
Die Kommission will zum anderen ihre „Diversity-Empfehlung“ für deutsche Aufsichtsräte Ende Mai konkretisieren. Vorgesehen ist, dass insbesondere Aufsichtsräte von MDAX- und DAX-30-Unternehmen ihre Planung für eine angemessene Vertretung von Frauen und ausländischen Experten im jeweiligen Aufsichtsrat darlegen. Über diese Planung soll dann auch in der jährlichen Entsprechenserklärung berichtet werden.
Darüber hinaus will die Kommission über die Vorbeugung möglicher Interessenkonflikte von Aufsichtsräten diskutieren.
Die Regierungskommission wurde vom Bundesministerium für Justiz im September 2001 eingesetzt. Sie verabschiedete den Deutschen Corporate Governance Kodex, der die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung transparent machen soll.
Weitere Informationen: Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
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