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Lieferkettengesetz  
27.04.2021

Risikobasierte Umsetzung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht gefordert

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Unternehmen entscheiden auf Grundlage ihrer Risikoanalyse selbst, welche Risiken sie zuerst adressieren. (Foto: alphaspirit/stock.adobe.com)
Die im Lieferkettengesetz vorgesehene Risikoermittlung durch Unternehmen hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen und Arbeitnehmerrechten kann immer nur eine Einzelfallprüfung sein und nicht pauschal für eine Region oder einen Staat erfolgen.

Das betonte jetzt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. „Die gesetzliche Sorgfaltspflicht soll risikobasiert umgesetzt werden und sich auf alle Lieferketten beziehen“, führt die Bundesregierung weiter aus. Welche Risiken das Unternehmen wie adressieren muss, hänge maßgeblich von der individuellen Unternehmens- und Risikosituation ab. Die Bewertung und Priorisierung entlang der im Gesetzentwurf verankerten Prinzipien erfolge durch die Unternehmen im Rahmen ihrer Risikoanalyse. Auf dieser Grundlage entscheide das Unternehmen selbst, welche Risiken es zuerst adressiert.

Bafa übernimmt Kontrolle und Durchsetzung des Lieferkettengesetzes

Zeitgleich zu dieser Antwort legte die Bundesregierung am 19.4.2021 ein Gesetz über die Sorgfaltspflichten in Lieferketten vor. Darin werden Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. Die Kontrolle und Durchsetzung des Lieferkettengesetzes soll mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eine einzelne Behörde übernehmen.

Zu wenig Unternehmen erfüllen menschenrechtliche Sorgfaltspflicht

Die Regierung sieht sich an eine gesetzliche Regelung aufgrund des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) von 2016 gebunden. Die abschließende repräsentative Erhebung im Rahmen des NAP-Monitorings bei Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten habe ergeben, dass im Jahr 2020 lediglich zwischen 12 Prozent bis 17 Prozent besagter Unternehmen die Anforderungen des NAP an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllt haben.

EU bereitet Rechtsrahmen zur nachhaltigen Unternehmensführung vor

Die EU-Kommission hat unterdessen angekündigt, im zweiten Quartal 2021 eine Initiative für nachhaltige Unternehmensführung vorzuschlagen. Ziel ist es, einen neuen EU-Rechtsrahmen zur nachhaltigen Unternehmensführung zu schaffen, der neben gesellschaftsrechtlichen Regelungen auch Vorgaben zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten aufgreift. Anfang 2020 hatte die EU den Abschlussbericht einer Studie über Pflichten von Mitgliedern der Geschäftsleitung und nachhaltige Unternehmensführung vorgelegt.

Evaluierung des Lieferkettengesetzes

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Entwurf für ein Lieferkettengesetz verpflichtet, spätestens sechs Monate nach Verabschiedung einer EU-Verordnung oder Richtlinie über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten dieses nationale Gesetz zu evaluieren. Dies erfasse auch mögliche Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU), betont die Regierung in ihrer Antwort auf eine weitere Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

KMU können durch Umsetzung der Sorgfaltspflichten indirekt betroffen sein

KMU sollen laut Gesetzentwurf vom Anwendungsbereich nicht erfasst sein. Das bedeute, sie müssten nicht Bericht erstatten und könnten weder mit Bußgeldern belegt noch von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Sie könnten aber durch die Umsetzung der Sorgfaltspflichten indirekt betroffen sein, schreibt die Regierung weiter. Der Gesetzentwurf verpflichte Unternehmen nicht dazu, auf das Lieferkettenmanagement ihrer Zulieferer in einer Weise einzuwirken, die die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten der Unternehmen übersteigt.

(ESV/fab)

Zeitschrift für Risikomanagement (ZfRM)

In Zeiten starker Umwälzungen und Krisenlagen kommt die neue und einzige deutschsprachige Zeitschrift speziell zum Risikomanagement genau zur rechten Zeit. Nur wer wesentliche Risiken frühzeitig identifizieren, analysieren und bewerten kann, wird langfristig die richtigen Entscheidungen für sein Unternehmen treffen.

Früher informiert, schneller reagieren

Alles, was Sie im Risikomanagement fachlich und beruflich weiterbringt, präsentiert von inspirierenden Vordenkern und erfahrenen Kollegen: Die wichtigsten Praxisfragen risikobasierter Unternehmensführung finden Sie hier laufend aktuell aus erster Hand beantwortet.

  • Werden die gesetzlichen Vorschriften und Standards zur Erkennung und Abwehr von Risiken beachtet?
  • Ist das Risikomanagement angemessen aufgestellt?
  • Wie arbeiten die Kontrollfunktionen zusammen?
  • Erhalten Vorstand bzw. Geschäftsführung die relevanten Informationen?
  • Welche Lehren sind aus Fällen wie Wirecard zu ziehen?
  • Was lässt sich gegen wachsende Wirtschaftskriminalität unternehmen?
  • Welche Anforderungen werden durch neue Regelungen, etwa das Verbandssanktionengesetz, entstehen?

Zwei gut sortierte Rubriken

Anschaulich aufbereitet in den zwei Rubriken „Risk Governance“ und „Risk Management“, finden verantwortliche Führungskräfte – sowohl im operativen Risikomanagement als auch in der Unternehmensleitung – wichtige Entscheidungshilfen und Tipps für die Umsetzung zielgerichteter Maßnahmen.


Studie 16.02.2021
Risikolandschaft weltweit im Umbruch
Die meisten Unternehmen hatten Pandemie-Risiken vor Corona nicht auf dem Schirm. Risiken und Resilienz sind neu zu priorisieren. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Beratungsunternehmens Aon. mehr …
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