Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf ihres Rundschreibens „Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften (InvMaRisk)“ zur Diskussion gestellt.
Mit dem Rundschreiben soll ein flexibler und praxisnaher Rahmen für die Ausgestaltung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation der Kapitalanlagegesellschaften und selbstverwalteten Investmentaktiengesellschaften vorgeben werden. Eine ordnungsgemäße Geschäftsordnung umfasse laut Entwurf u.a. ein angemessenes Risikomanagement, Sicherheitsvorkehrungen für den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung und angemessene Kontrollverfahren einschließlich Interne Revision.
Mit dem Wegfall der Institutseigenschaft von Kapitalanlagegesellschaften durch das Investmentänderungsgesetz im Dezember 2007 war auch die MaRisk formal für Kapitalanlagegesellschaften nicht mehr anwendbar. Die BaFin hat jedoch weiterhin die MaRisk aus dem Bankenbereich sinngemäß zur Auslegung der Organisationspflichten in § 9a Investmentgesetz herangezogen. Um dem speziellen Geschäftsmodell von Investmentgesellschaften Rechnung zu tragen, habe die BaFin nun - auf Basis der Mindestanforderungen für den Bankenbereich (MARisk (BA)) - die InvMaRisk entworfen. Die MaRisk (BA) selbst wurden Mitte 2009 neu gefasst.
Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 5. März 2010 möglich.
Weitere Informationen: BaFin
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