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Sachkunde von Compliance-Beauftragten: BaFin konkretisiert Anforderungen nach WpHG

Die Aufsichtsbehörde stellt den Entwurf einer Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder Compliance-Beauftrage sowie über entsprechende Anzeigepflichten zur Konsultation.

Nach § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), der durch das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz neu hinzugefügt wurde, dürfen ab dem 01. November 2012 bestimmte Mitarbeiter von Wertpapierdienstleistungsunternehmen nur dann mit bestimmten Tätigkeiten betraut werden, wenn sie sachkundig sind und über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen. Zudem sind diese Mitarbeiter der BaFin anzuzeigen. Auch erhobene Beschwerden auf Basis der Tätigkeit dieser Mitarbeiter in der Anlageberatung sind der Aufsichtsbehörde ab diesem Datum anzuzeigen. Die geplante WpHG-Mitarbeiteranzeigenverordnung (WpHGMaAnzV) soll nun diese Anforderungen näher regeln.

So müssen nach dem Entwurf der Verordnung Compliance-Beauftragte ihre Sachkunde u.a. durch detaillierte rechtliche Kenntnisse – etwa der Rechtsvorschriften für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, der Verwaltungsvorschriften der BaFin, der Aufgaben und Befugnisse der Compliance-Funktion und – soweit nötig – der Handelsüberwachung sowie über Wertpapierdienstleistungen mit Auslandsbezug belegen können. Zudem werden fachliche Kenntnisse – etwa über sämtliche Arten von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen, die das Institut erbringt, inklusive der von ihnen ausgehenden Risiken, über die Funktionsweisen und Risiken von Finanzinstrumenten sowie zu möglichen Interessenkonflikten – gefordert.

Als Nachweis hierfür listet die Verordnung beispielhaft Berufsqualifikationen auf. Für Compliance-Beauftragte sind dies der Abschluss eines Studiums der Rechtswissenschaft, der Abschluss eines betriebswirtschaftlichen Studienganges der Fachrichtung Banken oder Finanzdienstleistungen und der Abschluss als Bank- oder Sparkassenbetriebswirt einer Bank oder Sparkassenakademie.

Der Verordnungsentwurf enthält auch technische Regelungen zu der mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz eingeführten Datenbank über Mitarbeiter in der Anlageberatung, Vertriebs- und Compliance-Beauftragte bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis 05. August an die BaFin gesendet werden. Eine mündliche Anhörung ist nach Abschluss der Konsultation für den 11. August 2011 bei der BaFin vorgesehen.

Weitere Informationen inklusive Download des Verordnungsentwurfes: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

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