Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, kritisiert die Pläne der Bundesregierung, im Zuge der Änderung des Geldwäschegesetzes die bestehenden Möglichkeiten zum anonymen Erwerb von elektronischem Geld generell abzuschaffen und appelliert an den Gesetzgeber, den "überzogenen Ansatz der neuen Vorschläge" entsprechend zu korrigieren.
Im Kampf gegen die Geldwäsche hatte der Deutsche Bundestag kürzlich den Entwurf eines Gesetzes zur Geldwäscheprävention novelliert (vgl. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 02. September 2011). Nach der Kritik der DIHK an den geplanten Änderungen (vgl. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 02. September 2011 s.o.) meldet sich nun auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar als unabhängige Institution zu Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes bei allen öffentlichen Stellen des Bundes zu Wort.
Um Geldwäsche oder Finanzierung terroristischer Straftaten effektiv verhindern zu können, bedürfe es laut Schaar eines risikoorientierten Ansatzes. Dieser lasse sich aber nicht durch eine flächendeckende und systematische Überwachung sämtlicher Zahlungsgeschäfte erreichen. Bisher hätte lediglich ein geringer Prozentsatz der abgegebenen Verfahren den Bereich der Geldwäsche betroffen, deren Bekämpfung aber doch das eigentliche Ziel des Geldwäschegesetzes sei.
Die Jahresberichte der Financial Intelligence Unit, einer nach dem Geldwäschegesetz beim Bundeskriminalamt eingerichteten Zentralstelle für Verdachtsanzeigen, würden belegen, dass einen Großteil der Verdachtsanzeigen lediglich Fälle von mittlerer oder sogar einfacher Kriminalität betreffen (vgl. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 19. August 2011).
Der Bundesbeauftragte kritisiert weiterhin, dass, statt die bestehenden Befugnisse auf den Prüfstand zu stellen, nach den Plänen der Bundesregierung noch weitaus mehr personenbezogene Daten von Bürgern ausgeleuchtet werden sollen. Durch Neuregelungen im Geldwäschegesetz etwa würden beim Vertrieb von elektronischem Geld, zum Beispiel in Form von Prepaid-Karten, Name, Geburtsdatum und Anschrift der Kunden unabhängig vom Wert der Karte zur Identifizierung erhoben. Damit müsste jede Tankstelle, die eine 5-Euro-Prepaid-Karte verkauft, Kundendaten erheben und für mindestens fünf Jahre vorhalten. Denke man diesen Ansatz weiter, müsste in der Folge auch der Gebrauch von Bargeld registriert werden.
Weiterhin hält Schaar die vorgesehene generelle Identifizierungspflicht beim Vertrieb von E-Geld unabhängig von einem Schwellenwert nicht für verhältnismäßig, zumal sie auch europarechtlich nicht geboten sei. Zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland gehöre es, dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden dürfe. Es sei kein Raum für weitere anlasslose Speicherungen, die auf eine möglichst flächendeckende vorsorgliche Speicherung aller für die Strafverfolgung oder Gefahrenprävention nützlichen Daten zielt.
Weitere Informationen: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.