Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie verabschiedet. Finanzinstitute müssen u.a. Risikomanagement und Kapitalausstattung verbessern.
Der Gesetzentwurf zieht Änderungen im Kreditwesengesetz und im Pfandbriefgesetz nach sich. Kernpunkte sind: einheitliche Qualitätsprinzipien für die Anerkennung von hybridem Kapital als Kernkapital; stärkere Eigenverantwortung von Käufern und Verkäufern bei Verbriefungen durch vorgeschriebenen Selbstbehalt; genauere Begriffsbestimmungen für Verbriefungen; Änderungen der Großkreditbestimmungen, um Konzentrationsrisiken besser zu erkennen sowie eine bessere Zusammenarbeit der nationalen und europäischen Bankenaufsicht.
Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung im Wesentlichen drei von der Europäischen Union im Jahr 2009 beschlossene Änderungsrichtlinien in nationales Recht um. Diese Änderungen an der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie waren eine Reaktion auf die Finanzmarktkrise und beruhten auf den Beschlüssen der G20 im April 2009. Die wesentlichen Teile des Gesetzes sollen am 31. Dezember 2010 in Kraft treten.
Unabhängig davon plant die Bundesregierung auch eine gesetzliche Regelung für eine so genannte Bankenabgabe. Die durch diese Abgabe erzielten Einnahmen sollen in einen Fonds fließen, aus dem künftige Krisenlasten finanziert werden sollen. Widerstand dazu gibt es in der Opposition wie auch in der Finanzbranche selbst. So lehnte der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Heinrich Haasis, eine pauschale Abgabe durch die Institute als „nicht verursachungsgerecht und unangemessen“ ab.
Weitere Informationen: Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV)
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