COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Top Themen
  • Rechtsprechung
  • Neu auf

Neu auf COMPLIANCEdigital

  • PinG Privacy in Germany (PinG) – Heft 05 (2025)
  • Corporate Governance, Compliance und ökonomische Analyse
  • Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) – Heft 04 (2025)
  • Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) – Heft 04 (2025)
  • Zeitschrift für Compliance (ZfC) – Heft 02 (2025)
  • Zeitschrift Interne Revision (ZIR) – Heft 04 (2025)
  • Handbuch Compliance-Management
  • Korruptionsprävention im Auslandsvertrieb
  • Revision der Beschaffung von Softwarelizenzen und Sicherheitsdienstleistungen
  • WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. – Heft 04 (2024)

Compliance-Partner intern

  • Absolventen stellen sich vor
  • Auch in Zukunft gemeinsam: Mitarbeiterqualifizierung für die Deutsche Bank AG
  • Absolventen stellen sich vor

mehr …

Literatur-News

  • Das 1x1 der Internen Revision
  • Der Einsatz von Legal-Tech in Compliance-Management-Systemen
  • KI-VO

mehr …

Veranstaltungskalender

  • 08.09. bis 11.09. Köln
    Compliance Officer (TÜV)
  • 09.09. bis 09.12.
    CCO Certified Compliance Officer
  • 15.09. bis 17.09. Potsdam
    23. Jahreskongress zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

mehr …

Am häufigsten gesucht

Corporate Rahmen Rechnungslegung Banken Kreditinstituten Berichterstattung Grundlagen Fraud PS 980 Instituts Prüfung Unternehmen Institut Praxis Revision
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Lieferketten  
24.11.2021

Sorgfaltspflichten für unternehmerisches Handeln – Analysieren, agieren und berichten

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Menschenrechte und Umwelt sollen in der globalen Wirtschaft besser geschützt werden. (Foto: QualityStockArts/stock.adobe.com)
Auf den weltweiten Beschaffungs- und Absatzmärkten mangelt es an Transparenz. International anerkannte Menschenrechte in den Lieferketten werden oft nur unzureichend durchgesetzt.

Entsprechend hoch sind hierzulande die Erwartungen des Gesetzgebers, Risiken in Lieferketten angemessen zu identifizieren, wirksame Maßnahmen zu ergreifen und darüber zu berichten, stellt das Beratungsunternehmen Rödl & Partner fest. Das betreffe nicht nur Menschenrechte, sondern insbesondere auch Arbeitsnormen und Umweltfragen. Für die Umsetzung nennt Rödl & Partner die folgenden Aspekte:

Bewertung von Risiken

Zu berücksichtigen seien Risikoanalysen, Präventivmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, Dokumentations- und Berichterstattungspflichten und strukturelle Maßnahmen, die ein Risikomanagement einschließlich des Einsatzes eines Menschenrechtsbeauftragten, einer Grundsatzerklärung und eines Beschwerdemechanismus umfassen.

Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Die Unternehmen haben jährlich einen Bericht über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten im abgelaufenen Geschäftsjahr abzugeben. Darin ist nachvollziehbar darzulegen,

  • ob und welche Risiken das Unternehmen identifiziert hat,
  • was das Unternehmen zur Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Maßnahmen unternommen hat (dazu gehören auch die Elemente der Grundsatzerklärung),
  • wie das Unternehmen die Auswirkungen und die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet,
  • welche Schlussfolgerungen es aus der Bewertung für künftige Maßnahmen zieht.

Der Bericht ist spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres für einen Zeitraum von sieben Jahren auf der Website des Unternehmens kostenlos zu veröffentlichen.

Bewertung negativer Auswirkungen

Bei der Bewertung der Auswirkungen sollten Unternehmen die Risiken mit potenziell betroffenen Personen und anderen Beteiligten wie Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen erörtern. Um die Beteiligung an Auswirkungen auf Menschenrechte zu bewerten, sollten die Unternehmen von ihren unmittelbaren Zulieferern verlangen, dass sie eigene Bewertungen durchführen, und das wiederum auch von ihren Lieferanten und Geschäftspartnern einfordern.

Präventivmaßnahmen ergreifen

Zu den angemessenen Präventivmaßnahmen gegenüber einem Unternehmen, mit dem eine vertragliche Beziehung besteht oder aufgebaut wird, gehören nach dem Sorgfaltspflichtengesetz insbesondere

  • die Berücksichtigung menschenrechtsbezogener Kriterien bei der Auswahl von Vertragspartnern,
  • die Verpflichtung des Vertragspartners, identifizierte menschenrechtliche Risiken in seinem Geschäftsbereich und entlang seiner Lieferkette angemessen zu adressieren,
  • die Festlegung geeigneter vertraglicher Kontrollmechanismen,
  • die Aus- und Weiterbildung zur Durchsetzung der vertraglich festgelegten Erwartungen.

Außerdem bedarf es der Durchführung risikobezogener Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechtsprinzipien beim unmittelbaren Lieferanten. Die Angemessenheit des Handelns des Unternehmens richtet sich rechtlich nach

  • Art und Umfang der Geschäftstätigkeit,
  • der Möglichkeit des Unternehmens, auf den unmittelbaren Verursacher der Verletzung einer geschützten Rechtsposition Einfluss zu nehmen,
  • der typischerweise zu erwartenden Schwere der Verletzung,
  • der Reversibilität der Verletzung,
  • der Wahrscheinlichkeit des Eintretens der Verletzung einer geschützten Rechtsposition.

Neben diesen grundlegenden Hinweisen beschäftigt sich Rödl & Partner in mehreren Online-Beiträgen speziell mit den Sorgfaltspflichten für unternehmerisches Handeln in Asien-Pazifik. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das deutsche Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten wird am 1.1.2023 in Kraft treten. Es gilt für Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung oder Sitz in Deutschland mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab 2024 liegt die Schwelle bei 1.000 Beschäftigten.

(ESV/fab)

Zeitschrift für Risikomanagement (ZfRM)

Früher informiert, schneller reagieren

Alles, was Sie im Risikomanagement fachlich und beruflich weiterbringt, präsentiert von inspirierenden Vordenkern und erfahrenen Kollegen: Die wichtigsten Praxisfragen risikobasierter Unternehmensführung finden Sie hier laufend aktuell aus erster Hand beantwortet.

  • Werden die gesetzlichen Vorschriften und Standards zur Erkennung und Abwehr von Risiken beachtet?
  • Ist das Risikomanagement angemessen aufgestellt?
  • Wie arbeiten die Kontrollfunktionen zusammen?
  • Erhalten Vorstand bzw. Geschäftsführung die relevanten Informationen?
  • Welche Lehren sind aus Fällen wie Wirecard zu ziehen?
  • Was lässt sich gegen wachsende Wirtschaftskriminalität unternehmen?

Zwei gut sortierte Rubriken

Anschaulich aufbereitet in den zwei Rubriken „Risk Governance“ und „Risk Management“, finden verantwortliche Führungskräfte – sowohl im operativen Risikomanagement als auch in der Unternehmensleitung – wichtige Entscheidungshilfen und Tipps für die Umsetzung zielgerichteter Maßnahmen.

 

Bundestag 21.09.2021
Bundesregierung verteidigt Lieferkettengesetz
Die menschenrechtliche Sorgfalt entlang der Lieferketten ist Thema im Bundestag. Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht aus, damit Unternehmen ihren entsprechenden Verpflichtungen angemessen nachkommen, antwortet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. mehr …
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück