Dieses Gesetz soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bis zur Umsetzung der europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) anpassen.
Das LkSG verpflichtet Unternehmen, Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt entlang ihrer Lieferketten zu übernehmen. Es gilt für alle Unternehmen mit regelmäßig mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland. Nach Angaben der Kanzlei Noerr plant die Bundesregierung nun, die Berichtspflichten zu streichen und den Bußgeldrahmen zu reduzieren.
Der aktuelle Referentenentwurf sieht vor, die Berichtspflicht nach § 10 Abs. 2 LkSG vollständig abzuschaffen – rückwirkend zum 1. Januar 2023. Unternehmen müssen damit weder für vergangene noch für künftige Geschäftsjahre einen Bericht beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Es entfällt auch die Pflicht des BAFA, Unternehmensberichte auszuwerten und daraus einen eigenen Rechenschaftsbericht zu erstellen.
Auch bei den Sanktionen soll es Anpassungen geben: Der Bußgeldkatalog in § 24 LkSG wird auf schwere Verstöße reduziert, die der Gesetzgeber ausdrücklich als besonders gravierend eingestuft hat. Ordnungswidrig handelt künftig, wer bei menschenrechtsbezogenen Risiken oder Verletzungen keine oder verspätete Präventions- oder Abhilfemaßnahmen ergreift. Umweltbezogene Verstöße nach § 2 Abs. 3 LkSG sollen dagegen nicht mehr bußgeldbewehrt sein.
Bußgeldpflichtig bleibt dagegen das Versäumnis, ein wirksames Beschwerdeverfahren einzurichten. Der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bleibt zwar grundsätzlich bestehen, soll sich aber nur noch auf die verbleibenden Kernverstöße beziehen.
Unternehmen müssen auch künftig alle Sorgfaltspflichten aus § 3 Abs. 1 LkSG erfüllen – mit Ausnahme der Berichtspflicht. Dazu gehören:
Auch wenn Sanktionen künftig allein auf menschenrechtsbezogene Verstöße beschränkt werden, bleibt die Pflicht bestehen, Umweltaspekte in das Risikomanagement und die Sorgfaltspflichten einzubeziehen, stellt Noerr fest.
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LkSGHerausgegeben von Prof. Dr. Birgit Spießhofer und Patrick SpäthSchlüssel zu nachhaltigen Lieferketten
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