Dem am 21. September 2011 ausgehandelten Steuerabkommen mit der Schweiz hat am 25. April 2012 das Bundeskabinett zugestimmt. Es soll für die Zukunft eine Gleichbehandlung der Besteuerung von in beiden Ländern liegenden Vermögen sicherstellen.
Zudem soll mittels einer bedeutenden Pauschalversteuerung die Steuergerechtigkeit für die Vergangenheit wieder hergestellt werden. Nach Angaben des BMF konnten mit großen Zugeständnissen seitens der Schweiz die folgenden Eckpunkte ausgehandelt werden:
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