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Tax Compliance: EU-Kommission will einheitliche Bemessungsgrundlage bei Körperschaftsteuer

Die Europäische Kommission hat eine europaweit einheitliche Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage für Unternehmen vorgeschlagen. Unternehmen können danach ihre Steuererklärung nur noch bei einer einzigen Anlaufstelle einreichen.

Mit dem Vorschlag will die EU-Kommission den Verwaltungsaufwand und die Rechtsunsicherheit für grenzüberschreitend tätige Unternehmen innerhalb der EU senken. Derzeit müssen diese ihre Gewinne nach den Vorschriften von bis zu 27 unterschiedlichen nationalen Systemen berechnen und ein komplexes System von Verrechnungspreisen für unternehmensinterne Transaktionen anwenden. Insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen soll so eine Expansion in das europäische Ausland erleichtert werden, nehmen diese doch aufgrund der Komplexität des bisherigen Systems meist davon Abstand.

Unternehmen sollen dabei ein Optionsrecht haben: Sie können sich für das neue konsolidierte Modell entscheiden, aber auch weiterhin die für sie geltenden nationalen Regelungen anwenden. Optieren sie für das neue Modell, so müssen sie ihre Steuererklärung bei einer einzigen Anlaufstelle einreichen – dem Hauptsitz des Unternehmens. Dabei können sie alle in der EU entstandenen Gewinne und Verluste konsolidieren. Die Besteuerungsgrundlage wird daraufhin nach einer speziellen Formel zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt, in denen das Unternehmen tätig ist. Die Formel berücksichtigt die Faktoren Vermögenswerte, Lohnsumme und Umsatz. Die Höhe der Steuersätze legen jedoch nach wie vor die einzelnen Länder selbst fest.

Weitere Informationen: Europäische Kommission


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