Die European Confederations of Institutes of Internal Auditing (ECIIA) und die Federation of European Risk Management Associations (FERMA) geben gemeinsam Praxisempfehlungen für die Überwachung von Interner Kontrolle und von Risikomanagementsystemen.
In Artikel 41.2b der 6. EU-Richtlinie (Richtlinie 2006/43/EG, auch Abschlussprüferrichtlinie genannt, ergänzt durch Richtlinie 2008/30/EG) ist die Überwachungsfunktion des Prüfungsausschusses für das Interne Kontrollsystem, gegebenenfalls für das interne Revisionssystem und das Risikomanagementsystem festgelegt. Die Anforderungen dieser Richtlinien wurden mit dem BilMoG auch in nationales Recht überführt.
Was diese Überwachung jedoch konkret umfasse und wie sie ausgestaltet werden sollte, ist nach Auffassung von ECIIA und FERMA in der Praxis wesentlich komplexer als es der Richtlinientext benennt. Mit ihrem Leitfaden wollen die beiden Organisationen deshalb Mitgliedern der Unternehmensleitung und von Prüfungsausschüssen praktischen Rat für die Umsetzung der Anforderungen geben. Der jetzt veröffentlichte Leitfaden gibt laut ECIIA u.a. Aufschluss über die Rolle und Verantwortung verschiedener Akteure in Zusammenhang mit der Umsetzung eines effektiven Risikomanagements – wie z.B. Vorstandsmitglieder, Mitglieder des Prüfungsausschusses, Geschäftsführer und Senior Management, Interne Revision. Zudem enthalte er Good-Practice-Vorschläge für die Überwachung des Risikomanagements, für interne Kontrollprozesse sowie die Funktion der Internen Revision.
Weitere Informationen und Download des Leitfadens (in englischer Sprache): European Confederations of Institutes of Internal Auditing (ECIIA)
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