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Unternehmensinsolvenzen: Rechtslage auf dem EU-Prüfstand

Die EU-Kommission führt derzeit eine öffentliche Konsultation auf dem Gebiet des europäischen Ansatzes zum Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen durch.

Ein Ziel ist es, soliden Unternehmen bei der Sicherung ihrer Existenz zu helfen und sog. rechtschaffenen Unternehmern eine zweite Chance zu geben. Ferner stehen im Fokus

  • die Rechte der Gläubiger im Hinblick auf ihre Forderungen besser zu schützen,
  • im Interesse von Schuldnern und Gläubigern die Verfahren zu beschleunigen und effizienter zu gestalten,
  • Arbeitsplätze bei den betroffenen Unternehmen und ebenso bei Zulieferern zu sichern sowie
  • Unternehmer dazu zu bringen, Werte in rentablen Unternehmen zu belassen.

Hintergrund ist, dass Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Insolvenzrechtsvorschriften zu Rechtsunsicherheiten und einem ungünstigen Unternehmensumfeld führen können.

Dabei sind aus EU-Sicht wichtige Fragen wie die für die Entschuldung benötigte Zeit, die Bedingungen für eine Verfahrenseröffnung, die Einreichung von Beschwerden und die Regeln für Umstrukturierungspläne zu klären. Dadurch könnten grenzübergreifende Investitionen gehemmt werden. Mit der Konsultation (vgl. dazu eine entsprechende Mitteilung der EU-Kommission vom 5. Juli 2013) soll die Haltung der Interessengruppen zu der Frage eingeholt werden, wie diese Herausforderungen am besten bewältigt werden können.

Die bereits vorgeschlagene Aktualisierung der EU-Insolvenzverordnung (sie stammt aus dem Jahr 2000) sei ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg der Anpassung des EU-Insolvenzrechts an das 21. Jahrhundert. Klar sei aber auch, dass eine Überarbeitung der Verordnung an sich die Basisherausforderungen grenzübergreifender Insolvenzen nicht lösen kann.

In der Konsultation werden zudem die Vorschriften angesprochen, die für die Ausübung des Berufs des Liquidators gelten. Auch werden die Interessengruppen um Angaben dazu gebeten, ob die bestehenden Regeln für die Pflichten von Unternehmensleitern und die Haftung im Insolvenzfall in der Praxis Probleme bereitet haben und ob auf EU-Ebene Bestimmungen eingeführt werden sollten, die sicherstellen, dass Unternehmensleiter, die in einem Mitgliedstaat betrügerische Praktiken verfolgt haben, nicht in einem anderen Land die Führung eines Unternehmens übernehmen können.

Hinweis: Diese Konsultation ist unter folgender Adresse abrufbar: ec.europa.eu.

 Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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