Aufgabe des Vergütungsberichts ist die Berichterstattung bezüglich der Grundzüge des Vergütungssystems und der Vergütungspolitik für Organmitglieder kapitalmarktorientierter Unternehmen. Der Vergütungsbericht ist ein integraler Bestandteil des Lageberichts bzw. Konzernlageberichts.
Eingeführt wurde der Vergütungsbericht erstmals mit dem VorstOG. Demnach sollen börsennotierte AG i.S.v. § 3 Abs. 2 AktG auf die Grundzüge des Vergütungssystems im Lagebericht eingehen. Hierzu wurden in den §§ 289 und 315 HGB entsprechende Formulierungen durch das VorstOG eingefügt. Diese orientieren sich an der „Empfehlung der EU-Kommission vom 12.12.2004 zur Einführung einer angemessenen Regelung für die Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften“. Im Rahmen der Gesetzesbegründung zum VorstOG wird hierauf Bezug genommen. Des Weiteren sollen Unternehmen, die sich der individuellen Offenlegung der Vorstandsvergütungen durch Nutzung der Befreiung aus § 286 Abs. 5 HGB entzogen haben, zu einer ersatzweisen qualitativen Auskunft verpflichtet werden, sodass den Anlegern wesentliche Informationen zur Verfügung gestellt werden und damit letztendlich der Anlegerschutz verbessert wird.
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