Keine konkreten Gehaltsgrenzen, aber härtere Regeln: Der Bundestag hat das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) beschlossen.
Mit dem Gesetz soll sich die Festsetzung der Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften stärker an einer nachhaltigen Wertschöpfung der Unternehmen orientieren. Dabei wird die Haftung für Aufsichtsräte wie auch für Vorstände verschärft. Diese Vorgaben gelten unter anderem von nun an:
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