Die vier US Finanzaufsichtsbehörden haben am 10. Dezember 2013 die nach dem ehemaligen Vorsitzenden der US Notenbank Paul Volcker benannte 900 Seiten lange Passage des Dodd-Frank Finanzreformgesetzes verabschiedet.
Die Regelung dient der Minimierung des Systemrisikos durch die Beschränkung der US Banken beim Eigenhandel, wenn diese der staatlichen Einlagensicherung FDIC unterstehen. Zudem sind auch hauseigene Investments in Private-Equity und Hedge-Fonds eingeschränkt, wobei Absicherungsgeschäfte und der sog. Market-Maker Handel erlaubt bleiben. Die Regelung ist eine Reaktion auf die Finanzkrise von 2008. Mit der Regelung wird u.a. der Vorstand einer Bank verpflichtet einmal im Jahr schriftlich zu versichern, dass die Bank über genügend Compliance-Richtlinien und Kontrollprozesse verfügt, um die Einhaltung der Volcker Rule durchzusetzen. Bei einer ausländischen Bank mit US Tochtergesellschaft oder Niederlassung kann die Einhaltung des Compliance-Programms vom Vorstand der US Operationen attestiert werden. Die Volcker Rule geht im Juli 2015 in Kraft.
Anna Rode, Compliance Puls – Der US-Compliance Tracker (www.compliancepuls.com)
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