Die BaFin hat einen Entwurf zur Erweiterung und Überarbeitung der Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion für Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur Diskussion gestellt.
Die jetzt veröffentlichte Version des Rundschreibens 4 /2010 (WA) – Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff.WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) enthält diese Änderungen:
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