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Berichterstattung der Unternehmen  
18.05.2016

Wirtschaftsprüfer nehmen Stellung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
IDW nimmt Stellung zu neuem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. (Foto: vege - Fotolia.com)
Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat dem Bundesjustizministerium eine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf eines CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes übermittelt.
Das neue Gesetz wird sich mit der Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) befassen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) kommentiert in seinem Schreiben an das Bundesjustizministerium (BMJV) die nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht bzw. den gesonderten nichtfinanziellen Bericht gemäß §§ 289b bis 289e HGB-E.

Die Ausführungen gelten auch für die gleichlautenden Vorgaben im Konzern (§§ 315b bis 315d HGB-E). In der Stellungnahme werden u.a. die folgenden Aspekte thematisiert:

Prüfung der Vorlage der nichtfinanziellen Informationen,

Berichterstattung über die Prüfung der Vorlage des gesonderten nichtfinanziellen Berichts durch den Abschlussprüfer,

Einbeziehung der nichtfinanziellen Berichterstattung in das Corporate-Governance-System des Unternehmens,

freiwillige inhaltliche Prüfungen nichtfinanzieller Informationen,

Veröffentlichungspflicht des „Berichts“ bei einer freiwilligen inhaltlichen Prüfung der nichtfinanziellen Informationen,

Ergänzung der nichtfinanziellen Erklärung um Verbraucherbelange,

Weglassen nachteiliger Angaben,

Auswertungspflicht der Vorjahresprognosen im Lagebericht sowie

Angaben zum Diversitätskonzept bei der Besetzung von Aufsichts-, Verwaltungs- und Leitungsorganen.


Die vollständige Stellungnahme des IDW kann hier abgerufen werden.

Der Gesetzesentwurf des BMJV ist hier einsehbar.
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