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WPK für mehr Transparenz in der Aufsicht über Abschlussprüfer

Die Wirtschaftsprüferkammer spricht sich in einer aktuellen Presseerklärung für mehr Offenheit in der Berufsaufsicht über Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer aus. Zugleich informiert sie über Ergänzungen bei den jüngst beschlossenen Änderungen des Berufsrechts.

WPK-Präsident Dr. Claus C. Securs zufolge verpflichte die derzeit geltende Rechtslage die Wirtschaftsprüferkammer zum Stillschweigen in Aufsichtsfragen. Doch wolle man aber gerade mehr Transparenz. Diese sei ein Instrument der Aufklärung über die Effektivität der Aufsicht, wenn es darum gehe, in öffentlichkeitsrelevanten Verfahren, Sanktionen oder Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen auch individualisiert offen kommunizieren zu können. Aus diesem Grund setze sich die WPK auch für eine Gesetzesänderung ein.

Zur aktuell in Brüssel diskutierten möglichen Abschaffung der Prüfungspflicht von mittelgroßen haftungsbeschränkten Unternehmen in der Europäischen Union heißt es in dem Schreiben, dass solche Überlegungen gerade in Krisenzeiten unverständlich seien. So sei es grundsätzlich richtig, bürokratische und finanzielle Belastungen für Unternehmen abzubauen. Das gelte aber nur dort, wo es sich auch bei näherem Hinsehen tatsächlich um Bürokratie-Wildwuchs handele. Bei der Prüfungspflicht für mittelgroße Unternehmen sei das aber gerade nicht der Fall. Die große Bedeutung dieser Unternehmen für die Gesamtwirtschaft würde zudem ebenso unberücksichtigt bleiben wie die Schutzfunktion der Prüfungspflicht. (Vgl. hierzu auch die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 17. Juli 2012). 

 Auch die von der Wirtschaftsprüferkammer jüngst beschlossene Änderung des Berufsrechts im Hinblick auf die skalierte Prüfungsdurchführung wurde thematisiert (vgl. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 18. April 2012). Hierzu habe die Wirtschaftsprüferkammer einen ergänzenden Hinweis erarbeitet, der den Berufsangehörigen als Hilfe bei der Prüfung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen dienen solle. Der Berufsstand bekomme damit eine wichtige Arbeitshilfe an die Hand. Mit dem Inkrafttreten der Neuregelung sei bereits im Oktober 2012 zu rechnen.

Weitere Informationen: WPK

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