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Viadrina Compliance Kongress  
03.06.2015

Compliance bedeutet auch Grenzen überwinden

Mario Schulz, ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital
Viadrina Compliance Kongress (© ESV)
Welche Rolle kann Compliance zwischen Wirtschaft und Politik einnehmen? Dieser Frage gingen rund 150 Compliance-Experten in Frankfurt/Oder nach.
Das Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft auszuloten war das Ziel des dritten Viadrina Compliance Kongresses. Die Europa-Universität in Frankfurt/Oder ist für derartige Fragestellungen geradezu prädestiniert, trägt sie doch die Überwindung von Grenzen in ihrem Namen. Und auch die Bemühungen in Dialog miteinanderzutreten, zeichnet die Hochschule an der deutsch-polnischen Grenze aus. In diesem Sinne stand auch die Tagung: Ziel der Veranstaltung war es, einen Compliance-Dialog zwischen Staat und Wirtschaft zu initiieren.

Wie sieht die Zukunft der Compliance aus?

Die zu beantwortenden Fragen, denen sich rund 150 Compliance-Experten Anfang Juni stellten, formulierte Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) in seiner Grußbotschaft, die vor Ort verlesen wurde.
  • "Wie viel Vorsorge zur Einhaltung von Recht und Gesetz kann der Staat von der Wirtschaft erwarten?
  • Und was ist, wenn es dennoch zu einer Straftat im Unternehmen kommt?
  • Welche Bedeutung sollen dann Compliance-Maßnahmen für die anschließende Sanktion haben?"
Nach Ansicht von Maas dürfe der Staat erwarten, dass sich alle an Recht und Gesetz halten. Daher sollte die Einhaltung von Gesetzen oberste Priorität aller Compliance-Anstrengungen haben.

Ein weiter Bogen über Wettbewerbsfragen bis hin zu Strafgerichtbarkeit

Konkret wurde die Rolle der Compliance in Wettbewerbsfragen, im Finanzdienstleistungssektor und in der Außenwirtschaft beleuchtet. Darüber hinaus wurde auch die Rolle der Compliance in Sachen Strafverfolgung sowie die Strafgerichtbarkeit diskutiert.

Sehr positiv wirkte sich aus, dass die Panels mit Vertretern von Behörden, Unternehmen, Beratern und Wissenschaftlern besetzt waren, so dass die verschiedenen Perspektiven schnell deutlich wurden. Nicht immer, so eine durchgängige Erkenntnis, führten mehr Regeln automatisch zu einer besseren Compliance. Gerade die Finanzdienstleister haben große Probleme, Schritt zu halten mit immer neuen Anforderungen, die von der BaFin formuliert werden - Stichwort Überregulierung.

Intensiv wurde die Frage diskutiert, ob und wann es sich strafmildernd auswirken kann, ein Compliance-System vorzuhalten und wie dies  ausgestaltet sein muss. Aus Sicht des Justizministers dürfe es nicht passieren, dass Unternehmen Compliance als Versicherungspolice für strafrechtliche Schadensfälle betrachten. Zugleich kann es auch nicht Ziel der Justiz sein zu entscheiden, was das richtige Compliance-System für ein Unternehmen ist.

Die Tagung zeigte, dass das Thema Compliance einen weiteren intensiven Dialog bedarf, der nicht nur die Überwindung der Grenzen zwischen Staat und Wirtschaft, sondern zugleich auch der Landesgrenzen bedarf. Dies zeigte sich auch an vielen polnischen Wortmeldungen aus dem Auditorium, die integraler Bestandteil des Compliance-Dialoges sind. Ein Pfund, mit dem das Compliance-Zentrums an der Viadrina Universität wuchern kann.

Weiterführende Literatur zum Thema Compliance und Korruption

Viele Unternehmen lassen ihr Compliance-Management-System (CMS) auf Angemessenheit und Wirksamkeit gemäß IDW PS 980 prüfen. Dabei fehlen noch immer verlässliche Hinweise, wie die eingeforderte 'gehörige Aufsicht' eigentlich betrieblich sichergestellt werden soll, damit ein Organisationsverschulden überzeugend ausgeschlossen werden kann. Dr. Karl-Heinz Withus erschließt in dem Band "Betriebswirtschaftliche Grundsätze für Compliance-Management-Systeme: Struktur, Elemente und Ausgestaltung nach IDW PS 980" die bislang überwiegend juristisch diskutierten CMS-Gestaltungsgrundsätze erstmals aus betriebswirtschaftlicher Sicht.

Wie ein zielgerichtetes Korruptionscontrolling zu mehr Transparenz beiträgt und sich mit Funktionsbereichen wie dem Compliance-Management oder der Internen Revision verzahnen lässt, erläutern Jürgen Stierle und Helmut Siller in dem Band "Praxishandbuch Korruptionscontrolling: Konzepte – Prävention – Fallbeispiele"

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