Die Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ hat sich Ende Juni zur 13. Konferenz turnusmäßig in Berlin getroffen.
Unter der Führung des neuen Vorsitzenden der Kommission, Dr. Manfred Gentz (siehe die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 19. September 213), werde sich der Fokus der Kommission weiter verlagern. Da die Kommission laut Gentz auf die meisten Regulierungsinitiativen, vor allem aus dem europäischen Bereich, keinen direkten Einfluss habe, sollte die Kommission alles „daran setzen, regulatorische Fehlentwicklungen oder Überregulierungen der Corporate Governance mit negativen Folgewirkungen entgegenzuwirken.“
Hinzu kommen Vorbehalte gegenüber der deutschen Corporate Governance bei ausländischen Anlegern und Politikern. Aus Sicht von Gentz ergebe sich hieraus die Notwendigkeit, vermehrt das deutsche System zu erklären und Stellungnahmen gegenüber den Regulatoren zu erarbeiten.
Gentz gab auf der Tagung weiterhin zu bedenken, dass vor neuen Gesetzen, aber auch vor neuen Empfehlungen der Kommission, immer bedacht werden müsse, dass jede Regelung Freiheiten begrenze und die Eigenverantwortung und Selbstregulierung der Bürger und der Wirtschaft einschränke.
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