Vorgaben an die Eignung der Mitarbeiter von Wertpapierdienstleistungsunternehmen haben nicht erst im Nachgang zur Finanzkrise Einzug in das Aufsichtsrecht gehalten. Bereits unter MiFID I gab es Regelungen über die Anforderungen an Mitarbeiter von Wertpapierdienstleistungsunternehmen. In Folge der Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009 sind diese sowohl auf nationaler Ebene als auch – mit zeitlichem Versatz – auf europäischer Ebene nicht unerheblich erweitert und detaillierter gefasst worden. Die Vorschriften sollen vor allem der Verbesserung des Anlegerschutzes dienen und einheitliche Mindeststandards für das Schutzniveau setzen.
Der aufsichtsrechtliche Rahmen für die Anforderungen an die Eignung von Mitarbeitern von Wertpapierdienstleistungsunternehmen ergibt sich aus einem Ineinandergreifen verschiedener europarechtlicher und nationaler Rechtsakte sowie aufsichtsrechtlicher Verlautbarungen.
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