Dem Abschlussprüfer kommt bei der Unterstützung des Aufsichtsrats bei der Erfüllung seiner Überwachungsaufgabe eine wesentliche Rolle im Deutschen Corporate Governance-System zu. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass es hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer noch Verbesserungspotenzial gibt.
Dies geht aus dem neunten Aufsichtsrats-Panel hervor, das von der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO erhoben wurde.
Im Mittelpunkt dieser seit 2007 regelmäßig durchgeführten Befragung von Mandatsträgern aus deutschen Gesellschaften standen diesmal unter anderem Fragen zur Rolle des Abschlussprüfers als „Sparringspartner“ des Aufsichtsrats und zu einigen Grünbuch-Vorschlägen der EU-Kommission (vgl. zu früheren Panel-Ergebnissen die Nachrichten auf COMPLIANCEdigital vom 13. Oktober 2010).
Um eine noch intensivere Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer zu gewährleisten, wird von den Befragten insbesondere die vermehrte Teilnahme des Abschlussprüfers auch an unterjährigen Sitzungen von Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss genannt. Zudem besteht der Wunsch nach intensiveren Diskussionen über bestehende Risiken. Auch die Vergütung des Abschlussprüfers soll intensiver besprochen werden.
Großen Diskussionsbedarf belegt die Panel-Befragung bezüglich der Grünbuch-Vorschläge der EU-Kommission zur Abschlussprüfung. Die meisten Vorschläge werden von den Panelteilnehmern eher kritisch gesehen. Dies gilt insbesondere für den Vorschlag, die Bestellung des Prüfers und die Vergütungsregelung einer unabhängigen Institution zu übertragen: 56 von 57 Befragten lehnten den Vorschlag strikt ab (98,2 Prozent) – eine bisher noch nie erreichte Quote in den vorliegenden neun Panel-Befragungen. Die vorgeschlagene Pflicht zur externen Rotation der Prüfer nach einigen Jahren wurde immerhin von zwei Fünfteln (40,4 Prozent) im Grundsatz bejaht, wobei 7 Befürworter sich allerdings gegen eine gesetzliche Pflicht aussprachen. Drei Fünftel der Befragten lehnten eine Regelung zur externen Rotation ab.
Weitgehende Übereinstimmung gab es in der Frage, ob dieselbe Prüfungsgesellschaft sowohl Berater als auch Abschlussprüfer eines Unternehmens sein dürfe: Insgesamt zwei Drittel (66,7 Prozent) sprachen sich für eine klare Trennung (38,6 Prozent) oder eine Begrenzung (28,1 Prozent) aus. Der Grünbuch-Vorschlag einer Pflichtprüfung durch zwei Prüfungsgesell-schaften (Joint Audit) wurde hingegen von einer deutlichen Mehrheit (85,5 Prozent) abgelehnt.
Die öffentliche Diskussion um den Deutschen Corporate Governance Kodex hat sich nicht negativ ausgewirkt: Seine Existenzberechtigung wird von sieben Achteln (87,5 Prozent) nicht infrage gestellt. Der EU-Vorschlag einer aufsichtsrechtlichen Kontrolle der Entsprechens- Erklärungen zur Corporate Governance wird weit überwiegend (82,1 Prozent) abgelehnt, aber zwei Drittel der Befragten können sich vorstellen, dass der Abschlussprüfer die Inhalte der Erklärungen prüfen soll. Mit 82,5 Prozent der Befragten spricht sich eine sehr deutliche Mehrheit für die Einhaltung der zweijährigen „Cooling off“-Periode beim Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat aus.
Für das Panel wurden 57 Teilnehmer, die Mandate in 238 Gesellschaften wahrnehmen, telefonisch befragt.
Weitere Informationen: BDO/Der Aufsichtsrat
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: