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Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung

Einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung hat die EU-Kommission am 6. Dezember 2012 veröffentlicht. Steuerehrlichkeit soll hingegen gefördert werden. Der Aktionsplan enthält einen umfassenden Maßnahmenkatalog für sofortige und künftige Maßnahmen, die den Mitgliedstaaten helfen sollen, ihre Steuergrundlagen zu schützen und die Steuern einzuziehen, die ihnen rechtmäßig zustehen.

Vorgesehen ist insbesondere auch eine Intensivierung der Arbeit am EU-Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung: Werden nicht bald wirksame Lösungen zur Beseitigung bestimmter Diskrepanzen vereinbart und umgesetzt, so will die Kommission Legislativvorschläge für geeignete Maßnahmen vorlegen; außerdem wird empfohlen, den Geltungsbereich des Verhaltenskodexes auf Sondersteuerregelungen für vermögende Einzelpersonen auszudehnen.

Daneben sollen insbesondere folgende Maßnahmen vorangetrieben werden:

  • Identifizierung von Ländern, die Steueroasen darstellen und Abschluss von DBA mit diesen Ländern;
  • Verpflichtung der Aufnahme einer allgemeinen Missbrauchsklausel in das nationale Recht der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung – auf diese Weise sollen Unternehmensaktivitäten als missbräuchlich gelten, die offensichtlich aus Steuergründen und nicht aus „kommerziellen" Gründen vereinbart wurden;
  • Verhinderung der sog. Keinmalbesteuerung (auch als doppelte Nichtbesteuerung bezeichnet); in DBA soll eine Steuerfreistellung von Steuersubstrat nur dann erfolgen, wenn es in dem anderen Land einer (substanziellen) Besteuerung unterzogen wurde.

Die aktuellen Bemühungen der Kommission befinden sich in einem Gleichklang mit den Aktivitäten der OECD sowie der G-20-Staatengruppe. Die OECD hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dem Thema „Base Erosion and Profit Shifting“ (BEPS) beschäftigen soll. Sie soll bereits im Frühjahr 2013 Vorschläge vorlegen, wie solche Praktiken eingedämmt werden können. Insbesondere der Bereich der Verrechnungspreise scheint stark in den Fokus der OECD zu geraten. So wurde das OECD-Projekt zur steuerlichen Behandlung immaterieller Wirtschaftsgüter im Bereich der Verrechnungspreise kurzerhand dem BEPS-Themenkomplex zugeordnet.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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